Eine Leiche kann vor Ablauf der Mindestruhe ausgegraben bzw. umgebettet werden. Hierfür ist eine Genehmigung erforderlich.

Die Umbettung ist nur aus einem wichtigen Grund möglich.

Die Gebühr wird gem. der Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) Nr. 56.15 nach Zeitaufwand berechnet. Danach beträgt die Gebühr mindesten 45,00 Euro und höchsten 250,00 Euro.


Umbettung, Antrag auf Umbettung, Grab