Dienstleistung
Umkennzeichnung - Diebstahl oder Verlust melden
Ihnen wurden eines oder beide Kennzeichen Ihres Fahrzeuges gestohlen? Sie haben ein oder beide Kennzeichen verloren? Bzw. das Fahrzeug soll auf eigenen Wunsch umgekennzeichnet werden. Dann müssen Sie den Diebstahl oder Verlust von Autokennzeichen melden und ein neues Kennzeichen beantragen. Das alte Kennzeichen wird daraufhin gesperrt. So kann man Sie nicht dafür verantwortlich machen, wenn eine andere Person mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begeht.
Achtung: Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen.
Korbweidenstraße 13
26605 Aurich
Stellmacherstraße 23
26506 Norden
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Termine für persönliche Vorsprache nach Vereinbarung
04941/16-3699
04941/16-3600
Häufig gestellte Fragen
Verfahrensablauf
Was müssen Sie tun?
- bei Diebstahl: Sie müssen möglichst schnell eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- amtliche Kennzeichennummer
- welche Kennzeichenschilder wurden gestohlen (hinteres oder vorderes Kennzeichenschild)
- Datum und Uhrzeit, wann der Diebstahl geschah
- bei Verlust: Sie oder eine bevollmächtigte Person müssen gegenüber der Zulassungsbehörde ausdrücklich den Verlust erklären.
- Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Kennzeichens verlangen. Viele Zulassungsbehörden bieten Formulare zum Download an für:
- eidesstattliche Versicherung über den Verlust von Kennzeichen
- Vollmacht
- Bei Diebstahl oder Verlust müssen Sie oder eine bevollmächtigte Person ein neues Kennzeichen für Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Stelle beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten ein Formular zum Download oder einen Onlinedienst über das Internet an.
Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.
Hinweis: Wenn Sie das Kennzeichen nach einem Umzug aus einem anderen Verwaltungsbezirk mitgenommen haben, fällt die Kennzeichenkombination an die ursprüngliche Zulassungsbehörde zurück und Sie erhalten das Unterscheidungszeichen Ihres aktuell zuständigen Verwaltungsbezirks.
Wollen Sie in Umweltzonen fahren, sollten Sie auch eine Feinstaubplakette für das neue Kennzeichen beantragen.
Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind.
Sie können sich auch ein neues Wunschkennzeichen ausstellen lassen. Ihr altes Kennzeichen bleibt für eine bestimmte Frist gesperrt, um Missbrauch zu verhindern.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 30,60
Für Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.
Voraussetzungen
- Das Kennzeichen Ihres Autos ist gestohlen worden oder verloren gegangen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung durch eine andere Person: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
- Handelsregisterauszug oder
- Gewerbeanmeldung oder
- Vereinsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bei Verlust: Verlusterklärung oder eidesstattliche Versicherung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
- bei Diebstahl zusätzlich: schriftliche Bestätigung der Diebstahlanzeige der Polizei
- wenn nur ein Kennzeichen gestohlen wurde: das zweite Kennzeichen
Schlagwörter
kfz, zulassung, diebstahl, unleserlich, umkennzeichnung
Was müssen Sie tun?
- bei Diebstahl: Sie müssen möglichst schnell eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- amtliche Kennzeichennummer
- welche Kennzeichenschilder wurden gestohlen (hinteres oder vorderes Kennzeichenschild)
- Datum und Uhrzeit, wann der Diebstahl geschah
- bei Verlust: Sie oder eine bevollmächtigte Person müssen gegenüber der Zulassungsbehörde ausdrücklich den Verlust erklären.
- Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Kennzeichens verlangen. Viele Zulassungsbehörden bieten Formulare zum Download an für:
- eidesstattliche Versicherung über den Verlust von Kennzeichen
- Vollmacht
- Bei Diebstahl oder Verlust müssen Sie oder eine bevollmächtigte Person ein neues Kennzeichen für Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Stelle beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten ein Formular zum Download oder einen Onlinedienst über das Internet an.
Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.
Hinweis: Wenn Sie das Kennzeichen nach einem Umzug aus einem anderen Verwaltungsbezirk mitgenommen haben, fällt die Kennzeichenkombination an die ursprüngliche Zulassungsbehörde zurück und Sie erhalten das Unterscheidungszeichen Ihres aktuell zuständigen Verwaltungsbezirks.
Wollen Sie in Umweltzonen fahren, sollten Sie auch eine Feinstaubplakette für das neue Kennzeichen beantragen.
Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind.
Sie können sich auch ein neues Wunschkennzeichen ausstellen lassen. Ihr altes Kennzeichen bleibt für eine bestimmte Frist gesperrt, um Missbrauch zu verhindern.
Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 30,60
Für Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.
- Das Kennzeichen Ihres Autos ist gestohlen worden oder verloren gegangen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung durch eine andere Person: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
- Handelsregisterauszug oder
- Gewerbeanmeldung oder
- Vereinsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bei Verlust: Verlusterklärung oder eidesstattliche Versicherung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
- bei Diebstahl zusätzlich: schriftliche Bestätigung der Diebstahlanzeige der Polizei
- wenn nur ein Kennzeichen gestohlen wurde: das zweite Kennzeichen