Dienstleistung
Umweltgroschen
Wilde Abfälle sammeln im Landkreis Aurich
Ob Gruppe, Verein oder Verband: Wer gemeinsam Müll sammelt, tut nicht nur der Umwelt etwas Gutes, sondern kann sich gleichzeitig auch einen kleinen Obolus verdienen.
Der Umweltgroschen wurde als Landschaftsreinigungsmaßnahme im Jahr 1997 eingeführt. Gruppen, Verbände oder Vereine, die in ihrer Freizeit Müll sammeln, erhalten vom bereitgestellten Budget des Umweltgroschens einen Zuschuss. Viele Vereine nutzen diese Möglichkeit in Form eines jährlichen Umwelttages.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Holtmeedeweg 6
26629 Großefehn
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
04941/16-7070
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag Umweltgroschen
Voraussetzungen
Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres einzureichen. Danach erfolgt die Verteilung des zur Verfügung stehenden Betrages. Später eingehende Anträge werden in der Abrechnungsperiode des Folgejahres bearbeitet.
Die Errechnung des Zuschusses erfolgt anhand der Anzahl der an der Reinigungsaktion beteiligten Personen und deren geleisteten Stunden. Hierzu ist es erforderlich, in der im Antrag beigefügten Tabelle die Namen und die jeweils geleistete Stundenzahl einzusetzen und von den Beteiligten unterschreiben zu lassen. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung des Antrages nicht möglich!
Bei Schulen und Kindergärten sind keine Angaben über die Anzahl der TeilnehmerInnen und Stunden erforderlich.
Schlagwörter
Umweltgroschen, Umwelt, Abfälle, Müll sammeln, Zuschuss, Wilder Müll, Littering, Clean up
Antrag Umweltgroschen
Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres einzureichen. Danach erfolgt die Verteilung des zur Verfügung stehenden Betrages. Später eingehende Anträge werden in der Abrechnungsperiode des Folgejahres bearbeitet.
Die Errechnung des Zuschusses erfolgt anhand der Anzahl der an der Reinigungsaktion beteiligten Personen und deren geleisteten Stunden. Hierzu ist es erforderlich, in der im Antrag beigefügten Tabelle die Namen und die jeweils geleistete Stundenzahl einzusetzen und von den Beteiligten unterschreiben zu lassen. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung des Antrages nicht möglich!
Bei Schulen und Kindergärten sind keine Angaben über die Anzahl der TeilnehmerInnen und Stunden erforderlich.