Dienstleistung
Untersuchungsberechtigungsschein
Soll mit einem Jugendlichen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis begründet werden, ist aufgrund der Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes eine ätztliche Untersuchung notwendig. Die Arztwahl ist frei.
Der Untersuchungsberechtigungsschein ist beim zuständigen Meldeamt des betroffenen Jugendlichen erhältlich.
Bei Fragen zum Ablauf und für weitere Informationen steht die Kreisjugendpflege zur Verfügung.
Einrichtung
Kreisjugendpflege
Adresse
Breiter Weg 22
26603 Aurich
Breiter Weg 22
26603 Aurich
Servicezeiten
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Fax
04941/16-5199
04941/16-5199
Telefon
04941/16-5435
04941/16-5435
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kinderausweis/Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass
- Bei Beantaggung durch die gesetzliche Vertretung des Jugendlichen hat diese/dieser sich mit einem Ausweisdokument zu legitimieren.
- Weitere Unterlagen können erfordlich sein. Eine Rückfrage beim entsprechenden Einwohnermeldeamt ist daher empfehlenswert.
Schlagwörter
Minderjährige, Untersuchungsberechtigungsschein, Beschäftigung, Arbeitsmarkt, Arbeit, Ausbildung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kinderausweis/Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass
- Bei Beantaggung durch die gesetzliche Vertretung des Jugendlichen hat diese/dieser sich mit einem Ausweisdokument zu legitimieren.
- Weitere Unterlagen können erfordlich sein. Eine Rückfrage beim entsprechenden Einwohnermeldeamt ist daher empfehlenswert.
Schlagwörter
Minderjährige, Untersuchungsberechtigungsschein, Beschäftigung, Arbeitsmarkt, Arbeit, Ausbildung