Dienstleistung
Veranstaltungserlaubnis (straßenverkehrsrechtlich)
Sollten Sie einen Flohmarkt, einen Weihnachtsmarkt oder ein anderes Fest planen und diese Veranstaltung findet im öffentlichen Verkehrsraum statt oder wirkt sich auf den öffentlichen Verkehrs aus, dann müssen Sie vorher eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis zur Durchführung dieser Veranstaltung einholen.
Um bei evtl. Unfällen und Sachschäden abgesichert zu sein. müssen Sie vor Beginn der Veranstaltung eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.
Die im Antrag geforderte Veranstaltungshaftpflichtversicherung muss nicht mit eingereicht werden. Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift auf der zweiten Seite des Antrages, dass Sie eine solche Versicherung abgeschlossen haben.
Die Versicherung muss folgenden Details aufweisen:
Veranstaltungshaftpflichtversicherung welche die Mindestversicherungssummen gemäß der Verwaltungsvorschriften zu § 29 Abs. 2 StVO beinhaltet, und zwar 250.000,00 € für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 100.000,00 €), 50.000,00 € für Sachschäden, 5.000,00 € für Vermögensschäden beinhaltet.
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Termine für persönliche Vorsprache nach Vereinbarung
04941/16-3697
04941/16-3603
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Haftungserklärung des Veranstalters
Welche Gebühren fallen an?
je nach Veranstaltung und Bearbeitungsaufwand unterschiedlich
Schlagwörter
Veranstaltung, Fest, Gottesdienst, Flohmarkt
Haftungserklärung des Veranstalters
je nach Veranstaltung und Bearbeitungsaufwand unterschiedlich