Dienstleistung
Verfahrensfreie Baumaßnahmen
Diverse bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen dürfen ohne Durchführung eines förmlichen Verfahrens, d. h. ohne Baugenehmigung, errichtet werden. Hierzu zählen beispielsweise bestimmte Gebäude (Ziffer 1.1) und Garagen (Ziffer1.2). Die abschließende Auflistung verfahrensfreier Baumaßnahmen ist dem Anhang zu § 60 NBauO zu entnehmen.
Wichtig ist, dass auch verfahrensfreie Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht entsprechen müssen (z.B. Festsetzungen eines Bebauungsplans, Einhaltung der Grenzabstände, etc.). Die Verantwortlichkeit liegt hier beim Eigentümer bzw. bei der Eigentümerin.
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
04941/16-6099
Die Telefonnummern der Ansprechpartner/innen finden Sie unter dem Auswahlmenü "Telefonischer Kontakt"
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Das Bauamt des Landkreises Aurich nimmt Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr. Ausgenommen hiervon sind die Städte Aurich und Norden, welche diese Aufgaben innerhalb ihres Gebietes selber wahrnehmen.
Telefonischer Kontakt
Telefonisch erreichen Sie uns wie folgt:
- 04941/16-6008
- 04941/16-6081
Schlagwörter
Vorhaben, kleinere Vorhaben, keine Baugenehmigung, ohne Baugenehmigung, § 60 NBauO
Das Bauamt des Landkreises Aurich nimmt Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr. Ausgenommen hiervon sind die Städte Aurich und Norden, welche diese Aufgaben innerhalb ihres Gebietes selber wahrnehmen.
Telefonisch erreichen Sie uns wie folgt:
- 04941/16-6008
- 04941/16-6081