Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die waffenrechtlichen Vorschriften behandeln dabei insbesondere Fragen des Umgangs mit Waffen und Munition, wie zum Beispiel den Erwerb und Besitz, das Führen und Schießen, die Aufbewahrung sowie die Herstellung und den Handel.

 

Grundsätzlich ist der Umgang mit Waffen oder Munition nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Neben der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung kommt dem Bedürfnis im Waffenrecht eine spezielle Bedeutung zu. Insbesondere für Jäger und Sportschützen enthält das Waffenrecht diverse Spezialvorschriften für den Umgang mit Waffen.

 

Seit Inkrafttreten des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes zum 01. September 2020 haben sich diverse Änderungen für private Waffenbesitzer sowie Waffenhändler und Waffenhersteller ergeben.

 

Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Fachlichen Leitstelle Nationales Waffenregister.

 

Der Landkreis Aurich ist als Untere Waffenbehörde für alle kreisangehörigen Kommunen zuständig.

 

Bei Fragen rund um den Umgang mit Waffen können Sie gerne Kontakt aufnehmen.

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