Antrag Waldumwandlung

Herunterladen
Antrag auf Erstaufforstung

Herunterladen

Die Aufgaben nach dem NWaldLG, soweit sie den Wald betreffen, werden vom Amt für Bauordnung, Planung und Naturschutz als Waldbehörde wahrgenommen. Insbesondere für Erstaufforstungen ab 2 ha und für Änderung der Nutzungsart von Waldgrundstücken ist eine Genehmigung der Waldbehörde erforderlich. Kleinere Erstaufforstungen müssen zwei Monate vor der Durchführung beim Landkreis angezeigt werden.

Adresse
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich
Servicezeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr

Fr. 08:00-12:00 Uhr


Fax
04941/16-6099
Telefon
04941/16-6070
Telefon
04941/16-6078