Dienstleistung
Windenergie
Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Zur Steuerung der Windenergienutzung haben die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises Aurich überwiegend in ihren Flächennutzungsplänen Konzentrationszonen für die Windenergienutzung ausgewiesen. Besteht eine wirksame Konzentrationsplanung, sind Windenergieanlagen im Außenbereich nach § 35 Abs. 3 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Regel nur innerhalb der jeweiligen Konzentrationszone zulässig. Abhängig von der Anzahl der beantragten und am Standort bereits bestehenden Windenergieanlagen kann im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Durchführung einer Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und gegebenenfalls auch die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sein.
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
04941/16-6099
04941/16-6021
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Informationen zu den benötigten Unterlagen und Antragsformulare sind über das Antragstellungsprogramm ELiA abrufbar.
- Da die immissionsschutzrechtliche Genehmigung u.a. auch die Baugenehmigung einschließt, ist für die Erstellung der Antragsunterlagen auch die Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) zu beachten.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) und nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Vorhaben.
An wen muss ich mich wenden?
Der Landkreis Aurich setzt als Immissionsschutzbehörde die Ziele des Immissionsschutzes um.
Anträge / Formulare
- Informationen zu den benötigten Unterlagen und Antragsformulare sind über das Antragstellungsprogramm ELiA abrufbar.
Schlagwörter
Windenergie, Windenergienutzung
- Informationen zu den benötigten Unterlagen und Antragsformulare sind über das Antragstellungsprogramm ELiA abrufbar.
- Da die immissionsschutzrechtliche Genehmigung u.a. auch die Baugenehmigung einschließt, ist für die Erstellung der Antragsunterlagen auch die Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) zu beachten.
Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) und nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Vorhaben.
Der Landkreis Aurich setzt als Immissionsschutzbehörde die Ziele des Immissionsschutzes um.
- Informationen zu den benötigten Unterlagen und Antragsformulare sind über das Antragstellungsprogramm ELiA abrufbar.