Dienstleistung
Wohnberechtigungsschein (WBS)
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt keine "Wohnungszuweisung" dar. Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt ein Jahr. Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
04941/16-6099
Die Telefonnummern der Ansprechpartner/innen finden Sie unter dem Auswahlmenü "Telefonischer Kontakt"
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Wohnberechtigungsschein
- Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen
- Ggf. Geburtsurkunde(n) des Kindes/ der Kinder
- Ggf. Schwerbehindertenausweis
- Ggf. Heiratsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) und dem Verwaltungskostengesetz an.
An wen muss ich mich wenden?
Das Bauamt des Landkreises Aurich nimmt Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr. Ausgenommen hiervon sind die Städte Aurich und Norden, welche diese Aufgaben innerhalb ihres Gebietes selber wahrnehmen.
Anträge / Formulare
Die zugehörigen Formulare finden Sie oben rechts in dem Kasten zum herunterladen.
1_Antrag NWoFG Wohnberechtigungsschein
2_Anlage 1 zum Antrag Wohnberechtigungsschein
Telefonischer Kontakt
Telefonisch erreichen Sie uns wie folgt:
- 04941/16-6014
- 04941/16-6018
Schlagwörter
WBS, Wohnberechtigungsschein, Soziale Wohnungen, Förderung Wohnung
- Antrag auf Wohnberechtigungsschein
- Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen
- Ggf. Geburtsurkunde(n) des Kindes/ der Kinder
- Ggf. Schwerbehindertenausweis
- Ggf. Heiratsurkunde
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) und dem Verwaltungskostengesetz an.
Das Bauamt des Landkreises Aurich nimmt Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr. Ausgenommen hiervon sind die Städte Aurich und Norden, welche diese Aufgaben innerhalb ihres Gebietes selber wahrnehmen.
Die zugehörigen Formulare finden Sie oben rechts in dem Kasten zum herunterladen.
1_Antrag NWoFG Wohnberechtigungsschein2_Anlage 1 zum Antrag Wohnberechtigungsschein
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