Antrag NVWoFG Wohnberechtigungsschein

Herunterladen
Anlage zum Antrag Wohnberechtigungsschein

Herunterladen

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt keine "Wohnungszuweisung" dar. Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt ein Jahr. Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Adresse
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich
Servicezeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr

Fr. 08:00-12:00 Uhr


Fax
04941/16-6099
Telefon
Die Telefonnummern der Ansprechpartner/innen finden Sie unter dem Auswahlmenü "Telefonischer Kontakt"

Häufig gestellte Fragen

  • Antrag auf Wohnberechtigungsschein
  • Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen
  • Ggf. Geburtsurkunde(n) des Kindes/ der Kinder                                                     
  • Ggf. Schwerbehindertenausweis
  • Ggf. Heiratsurkunde

Das Bauamt des Landkreises Aurich nimmt Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr. Ausgenommen hiervon sind die Städte Aurich und Norden, welche diese Aufgaben innerhalb ihres Gebietes selber wahrnehmen.


Telefonisch erreichen Sie uns wie folgt:

  • 04941/16-6014
  • 04941/16-6018

WBS, Wohnberechtigungsschein, Soziale Wohnungen, Förderung Wohnung