Vielen Haushalten fällt es schwer, die Kosten für eine Wohnung wegen des geringen Einkommens zu tragen. Wir informieren Sie darüber, ob und wie Sie einen Wohngeldantrag stellen können.

Wohngeld wird auf Antrag als Zuschuss gezahlt, es kann als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss gewährt werden. 

Antragsberechtigt für den Mietzuschuss sind:

  • Mieter von Wohnraum bzw. Nutzungsberechtigte (Dauerwohnrecht)
  • Bewohner eines Heimes
  • Eigentümer von Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen

 

Antragsberechtigt für den Lastenzuschuss sind:

  • der Eigentümer des Eigenheimes, Eigentumswohnung, einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbstelle
  • Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts

 

Die Wohnungen müssen vom jeweiligen Antragsteller bewohnt sein und er muss die entsprechende Belastung dafür aufbringen.

 

Der Antrag soll über den Online-Antrag oder auf dem amtlichen Vordruck erstellt werden, er kann auch formlos oder zur Niederschrift erklärt werden. Man unterscheidet Erst-, Wiederholungs- und Erhöhungsanträge. Wiederholungs- und Erhöhungsanträge können ohne Wohngeldnummer nicht bearbeitet werden.

Sie haben die Möglichkeit, mit Hilfe eines Wohngeldrechners die Höhe Ihres Wohngeldanspruchs online zu berechnen. Dieser Rechner berechnet für Sie die Höhe des Wohngeldes, welches Sie voraussichtlich als staatliche Förderung erhalten können. So können Sie ermitteln ob es sich grundsätzlich lohnt Wohngeld zu beantragen.

Bei Anträgen auf Wohngeld (Lastenzuschuss):

  • Grundbuchauszug (Amtsgericht)
  • Wohnflächenberechnung
  • Bescheid über Eigenheimzulage
  • Darlehenskontoauszüge
  • Grundsteuerbescheid
  • Fremdmittelbescheinigung

Bei Anträgen auf Wohngeld (Mietzuschuss):

  • Mietvertrag
  • Nachweis über Mietnebenkosten
  • Vermieterbescheinigung (vom Vermieter ausfüllen lassen)
  • evtl. Wasserabrechnung des OOWV

Erforderliche Unterlagen für beide Anträge:

  • Zusätzliche Erklärung zum Wohngeldantrag
  • Meldebescheinigungen (Haushaltsbescheinigungen)
  • Einkommensnachweise (Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Bescheid, über Leistungen des Arbeitsamtes, Unterhalt oder UVG)
  • Nachweis erhöhter Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten = Steuerbescheid)
  • Nachweis über zu zahlenden Unterhalt
  • Schwerbehindertenausweis
  • evtl. Ablehnungsbescheid ALG II
  • evtl. Ablehnungsbescheid BAföG/BAB

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