Dienstleistung
Zulassung als Transportunternehmer für die Beförderung von Tieren bis 8 Stunden
Transportunternehmer, die Tiere über einen Zeitraum von bis zu 8 Stunden (ab der Verladung des 1. Tieres) transportieren, benötigen eine Zulassung gem. Art. 10 der VO (EG) 1/2005.
Die Zulassung wird auf 5 Jahre befristet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Welche Gebühren fallen an?
mind. 35,00 €
Voraussetzungen
- im Landkreis Aurich ansässig
- keine Antragstellung bei einer anderen Behörde in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat
- keine Verstöße gegen das EU- und/oder deutsche Tierschutzrecht in den letzten 3 Jahren begangen
Schlagwörter
Tiertransporteur, Zulassung Transportunternehmer