Dienstleistung
Zulassung als Transportunternehmer für die Beförderung von Tieren über 8 Stunden
Transportunternehmer, die Tiere über einen Zeitraum über 8 Stunden (ab der Verladung des 1. Tieres) transportieren, benötigen eine Zulassung gem. Art. 11 der VO (EG) 1/2005.
Die Zulassung wird auf 5 Jahre befristet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- gültige Befähigungsnachweise der Fahrer und Betreuer gem. Art. 17 Abs. 2 VO (EG) 1/2005
- gültige Zulassungsnachweise gem. Art. 18 Abs. 2 VO (EG) 1/2005 der eingesetzten Fahrzeuge
Welche Gebühren fallen an?
mind. 35,00 €
Voraussetzungen
- im Landkreis Aurich ansässig
- keine Antragstellung bei einer anderen Behörde in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat
- keine Verstöße gegen das EU- und/oder deutsche Tierschutzrecht in den letzten 3 Jahren begangen
Schlagwörter
Tiertransporteur, Zulassung Transportunternehmer