Transportunternehmer, die Tiere über einen Zeitraum über 8 Stunden (ab der Verladung des 1. Tieres) transportieren, benötigen eine Zulassung gem. Art. 11 der VO (EG) 1/2005.

Die Zulassung wird auf 5 Jahre befristet.

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • gültige Befähigungsnachweise der Fahrer und Betreuer gem. Art. 17 Abs. 2 VO (EG) 1/2005
  • gültige Zulassungsnachweise gem. Art. 18 Abs. 2 VO (EG) 1/2005 der eingesetzten Fahrzeuge

  • im Landkreis Aurich ansässig
  • keine Antragstellung bei einer anderen Behörde in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat
  • keine Verstöße gegen das EU- und/oder deutsche Tierschutzrecht in den letzten 3 Jahren begangen

Tiertransporteur, Zulassung Transportunternehmer