Dienstleistung
Zulassung von Straßenfahrzeugen für Tiertransporte über 8 Stunden
Die Transportfahrzeuge für lange Beförderungen von Tieren benötigen eine Zulassung nach Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005. Diese Zulassung wird auf 5 Jahre befristet.
Die zugelassenen Fahrzeuge werden in einer elektronischen Datenbank registriert, so dass im Fall eines Verstoßes gegen die Vorschriften der VO (EG) 1/2005 von allen zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten eine schnelle Identifizierung erfolgen kann.
Einrichtung
Tiertransporte
Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Servicezeiten
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Fax
04941/16-3999
04941/16-3999
Telefon
04941/16-3913
04941/16-3913
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- falls vorhanden, alter Fahrzeug-/LKW-Pass nach § 7 Abs. 2 der Tierschutz-Transportverordnung
- Fahrzeugschein
- Gutachten der technischen und tierschutzrechtlichen Überprüfungen des Fahrzeuges (oder Nachweis eines verbindlich vereinbarten Termins)
Welche Gebühren fallen an?
mind. 35,00 €
Voraussetzungen
Keine Antragstellung bei einer anderen Behörde in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat.
Schlagwörter
LKW Tiertransport, Fahrzeugzulassung Tiertransport
Welche Unterlagen werden benötigt?
- falls vorhanden, alter Fahrzeug-/LKW-Pass nach § 7 Abs. 2 der Tierschutz-Transportverordnung
- Fahrzeugschein
- Gutachten der technischen und tierschutzrechtlichen Überprüfungen des Fahrzeuges (oder Nachweis eines verbindlich vereinbarten Termins)
Welche Gebühren fallen an?
mind. 35,00 €
Voraussetzungen
Keine Antragstellung bei einer anderen Behörde in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat.
Schlagwörter
LKW Tiertransport, Fahrzeugzulassung Tiertransport