Zulassung von Straßentransportmitteln für lange Beförderungen von Tieren

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Die Transportfahrzeuge für lange Beförderungen von Tieren benötigen eine Zulassung nach Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005. Diese Zulassung wird auf 5 Jahre befristet.

 

Die zugelassenen Fahrzeuge werden in einer elektronischen Datenbank registriert, so dass im Fall eines Verstoßes gegen die Vorschriften der VO (EG) 1/2005 von allen zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten eine schnelle Identifizierung erfolgen kann.

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Servicezeiten

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Fr. 08:00-12:00 Uhr


Fax
04941/16-3999
Telefon
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Häufig gestellte Fragen

  • falls vorhanden, alter Fahrzeug-/LKW-Pass nach § 7 Abs. 2 der Tierschutz-Transportverordnung
  • Fahrzeugschein
  • Gutachten der technischen und tierschutzrechtlichen Überprüfungen des Fahrzeuges (oder Nachweis eines verbindlich vereinbarten Termins)

Keine Antragstellung bei einer anderen Behörde in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat.


LKW Tiertransport, Fahrzeugzulassung Tiertransport