Die Transportfahrzeuge für lange Beförderungen von Tieren benötigen eine Zulassung nach Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005. Diese Zulassung wird auf 5 Jahre befristet.

 

Die zugelassenen Fahrzeuge werden in einer elektronischen Datenbank registriert, so dass im Fall eines Verstoßes gegen die Vorschriften der VO (EG) 1/2005 von allen zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten eine schnelle Identifizierung erfolgen kann.

  • falls vorhanden, alter Fahrzeug-/LKW-Pass nach § 7 Abs. 2 der Tierschutz-Transportverordnung
  • Fahrzeugschein
  • Gutachten der technischen und tierschutzrechtlichen Überprüfungen des Fahrzeuges (oder Nachweis eines verbindlich vereinbarten Termins)

Keine Antragstellung bei einer anderen Behörde in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat.


LKW Tiertransport, Fahrzeugzulassung Tiertransport