Dienstleistung
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) - Namensänderung
Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.
Verfahrensablauf
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Änderung möglichst schnell bei der zuständigen Zulassungsbehörde unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beantragen.
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmitteilung automatisch an die Hauptzollverwaltung weiter.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 11,70
Hinweis: Die Kosten fallen auch dann an, wenn
- der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und
- als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II die Zulassungsbehörde auch eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausstellen muss.
Voraussetzungen
Namensänderung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
- gültiger Personalausweis oder Reisepass; ersatzweise standesamtliche Dokumente (z.B. Heirats- oder Scheidungsurkunde)
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Personen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
- Handelsregisterauszug oder
- Gewerbeanmeldung oder
- Vereinsregisterauszug
Schlagwörter
kfz, zulassung, schein, brief, name, änderung