Dienstleistung
Zuschuss Inkontinenz
Der Landkreis Aurich gewährt Personen, die wegen Erkrankungen Inkontinenzartikel zu entsorgen haben, einen Zuschuss zu den Kosten der Entsorgung. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung.
Personen, die Inkontinenzmaterial benötigen und nicht in stationären Pflegeeinrichtungen (z. B. Heimen) wohnen, erhalten bei einem angemeldeten 120-l-Restabfallvolumen 25,00 Euro pro Jahr, bei einem angemeldeten 240-l-Restabfallvolumen oder größer 50,00 Euro pro Jahr.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Einrichtung
Abfallwirtschaftsbetrieb Abfallberatung
Holtmeedeweg 6
26629 Großefehn
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
04941/16-7070
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Antragsformular
- ärztliches Attest über Inkontinenz
- Abfallgebührenbescheid (Kopie ist ausreichend)
Voraussetzungen
Die Entlastung wird auf schriftlichen Antrag im Voraus für jeweils 1 Jahr gewährt. Die Inkontinenz ist durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung (Attest) nachzuweisen. Bei Fortdauern der Inkontinenz ist jährlich ein neues ärztliches Attest oder ein Dauerattest vorzulegen.
Schlagwörter
Windel, Inkontinenz, Entsorgung Windeln, Entlastung Inkontinez, inkontinent, Abfall
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Antragsformular
- ärztliches Attest über Inkontinenz
- Abfallgebührenbescheid (Kopie ist ausreichend)
Voraussetzungen
Die Entlastung wird auf schriftlichen Antrag im Voraus für jeweils 1 Jahr gewährt. Die Inkontinenz ist durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung (Attest) nachzuweisen. Bei Fortdauern der Inkontinenz ist jährlich ein neues ärztliches Attest oder ein Dauerattest vorzulegen.