Dienstleistung
Zuschuss Windeln
Der Landkreis Aurich gewährt Familien mit Kleinkindern, die Windeln zu entsorgen haben, eine finanzielle Entlastung. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung.
Familien erhalten für jedes Kind bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats einen Zuschuss von 25,00 Euro pro Jahr.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Holtmeedeweg 6
26629 Großefehn
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
04941/16-7070
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Benötigte Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular
- Abstammungsurkunde des Kindes (Kopie ist ausreichend)
- Abfallgebührenbescheid des Landkreises Aurich bzw. Abgabenbescheid der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt (Kopie ist ausreichend)
Voraussetzungen
Die Entlastung wird auf schriftlichen Antrag für die gesamte Zeit bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats des Kindes gewährt. Sie wird in jährlichen Beträgen im Voraus überwiesen (zu Beginn des 1. und 2. Lebensjahres jeweils 25,00 Euro und zu Beginn des 3. Lebensjahres 12,50 Euro pro Jahr). Für jedes Kind ist ein getrennter Antrag zu stellen.
Schlagwörter
Zuschuss Windeln, WIndelentsorgung, Zuschuss Windelentsorgung, Babywindeln, Entlastung Babywindeln, kostenmässig Entlastung Babywindeln, kostenmäßige Entlastung, Windel, WIndelzuschuss, Abfall
Benötigte Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular
- Abstammungsurkunde des Kindes (Kopie ist ausreichend)
- Abfallgebührenbescheid des Landkreises Aurich bzw. Abgabenbescheid der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt (Kopie ist ausreichend)
Die Entlastung wird auf schriftlichen Antrag für die gesamte Zeit bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats des Kindes gewährt. Sie wird in jährlichen Beträgen im Voraus überwiesen (zu Beginn des 1. und 2. Lebensjahres jeweils 25,00 Euro und zu Beginn des 3. Lebensjahres 12,50 Euro pro Jahr). Für jedes Kind ist ein getrennter Antrag zu stellen.