Dienstleistung
Altreifenlagerstätten unter 100 t Lagerkapazität: Genehmigung
Für die Lagerung von Altreifen in einem Betrieb mit einer Lagerkapazität unter 100 t wird eine Baugenehmigung benötigt.
Einrichtung
63.26 - Immissionsschutz
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
+49 5351 121-2603
+49 5351 121-0
Einrichtung
Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Einrichtung
Bauamt
Bergmannstraße 37
26789 Leer
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
0491 926-1754
0491 926-1264
Bauberatung, Erteilung von Baugenehmigungen
0491 926-1248
Immissionsschutz
0491 926-1217
Wohnraumförderung
0491 926-1317
Abfallrecht und Bodenschutz
Einrichtung
Fachbereich Umwelt
Schloßstraße 9
26409 Wittmund
04462 86-1266
04462 86-01
Einrichtung
Landkreis Aurich - Abfallwirtschaftsbetrieb (EB)
Hoheberger Weg 36
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
04941 16-7099
04941 16-0
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
05121 309-954921
05121 309-4921
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1039
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Betriebe, die Abfälle lagern, haben eine besondere Sorgfaltspflicht, den Verbleib ihrer Abfälle betreffend. Diese dürfen unter anderem nur an Verwerter abgegeben werden, die zur Übernahme solcher Abfälle berechtigt sind. Die Annahme von Altreifen sowie die Abgabe sind in einem Register nach § 24 Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (NachwV) zu dokumentieren. Die Register müssen neben den Grunddaten des Altreifenlagers für jede angenommene Charge die Abfallmenge und das Datum der Übernahme sowie für jede abgegebene Charge zusätzlich die übernehmende Person enthalten. Beträgt die Lagerkapazität 100 t oder mehr wird eine
immissionsschutzrechtliche Genehmigung
benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Betriebe, die Abfälle lagern, haben eine besondere Sorgfaltspflicht, den Verbleib ihrer Abfälle betreffend. Diese dürfen unter anderem nur an Verwerter abgegeben werden, die zur Übernahme solcher Abfälle berechtigt sind. Die Annahme von Altreifen sowie die Abgabe sind in einem Register nach § 24 Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (NachwV) zu dokumentieren. Die Register müssen neben den Grunddaten des Altreifenlagers für jede angenommene Charge die Abfallmenge und das Datum der Übernahme sowie für jede abgegebene Charge zusätzlich die übernehmende Person enthalten. Beträgt die Lagerkapazität 100 t oder mehr wird eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung benötigt.