Dienstleistung
Ausnahme von Grundpflichten und Schutzmaßnahmen bei gewerblichem Umgang mit Gefahrstoffen beantragen
Um Arbeiten mit Gefahrstoffen durchzuführen, die den Regelungen der Gefahrstoffverordnung nicht entsprechen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Um die Ausnahme zu erhalten, müssen Sie belegen können, dass die von Ihnen betroffene Maßnahme oder das Vorhaben dem Schutzziel der Gefahrstoffverordnung entspricht. Eine Ausnahme können Sie beispielsweise beantragen für:
- Abweichung von Lagervorschriften
- Dauerhaftes Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Ausnahmen von gesetzten Fristen
- Und weitere
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig
Adresse
Ludwig-Winter-Str. 2
38120 Braunschweig
Ludwig-Winter-Str. 2
38120 Braunschweig
Fax
+49 531 35476-333
+49 531 35476-333
Telefon
+49 531 35476-0
+49 531 35476-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle
Adresse
Im Werder 9
29221 Celle
Im Werder 9
29221 Celle
Fax
05141 755-88
05141 755-88
Telefon
05141 755-0
05141 755-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Emden
Adresse
Brückstraße 38
26725 Emden
Brückstraße 38
26725 Emden
Fax
04921 9217-59
04921 9217-59
Fax
04921 9217-58
04921 9217-58
Telefon
04921 9217-0
04921 9217-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Adresse
Alva-Myrdal-Weg 1
37085 Göttingen
Alva-Myrdal-Weg 1
37085 Göttingen
Fax
0551 5070-250
0551 5070-250
Telefon
0551 5070-01
0551 5070-01
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Adresse
Freundallee 9a
30173 Hannover
Freundallee 9a
30173 Hannover
Fax
0511 9096-199
0511 9096-199
Telefon
0511 9096-0
0511 9096-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
Adresse
Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim
Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim
Fax
05121 163-999
05121 163-999
Telefon
05121 163-0
05121 163-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Adresse
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Fax
0441 80077-299
0441 80077-299
Telefon
0441 80077-0
0441 80077-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück
Adresse
Johann-Domann-Straße 2
49080 Osnabrück
Johann-Domann-Straße 2
49080 Osnabrück
Fax
0541 503-501
0541 503-501
Telefon
0541 503-500
0541 503-500
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet, beträgt jedoch mindestens 200
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt grundsätzlich keine Frist. Ausnahme: Sie beantragen das Abweichen von einer gesetzlich vorgegebenen Frist.
Ansprechpunkt
Zuständig sind die Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen.
Voraussetzungen
- Die von Ihnen beantragte Abweichung des Gesetzes muss mit dem Schutz der beschäftigten Personen vereinbar sein.
- Es liegt eine unverhältnismäßige Härte vor.
Verfahrensablauf
- Eine behördliche Ausnahme müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Sie reichen die erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
Rechtsbehelf
Dem Bescheid der Behörde liegen Informationen bei, wie Sie Rechtswiderspruch einlegen können.
Schlagwörter
Gefahrenbereich, Ersatzmaßnahmen, Abweichung gesetzlicher Vorgaben, Stand der Technik, Gefährdungsbeurteilung, Überwachung, Persönliche Schutzausrüstung, PSA, Wirksamkeit, Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Atemschutzgerät, Abweichung gesetzlicher Regelungen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet, beträgt jedoch mindestens 200
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt grundsätzlich keine Frist. Ausnahme: Sie beantragen das Abweichen von einer gesetzlich vorgegebenen Frist.
Ansprechpunkt
Zuständig sind die Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen.
Voraussetzungen
- Die von Ihnen beantragte Abweichung des Gesetzes muss mit dem Schutz der beschäftigten Personen vereinbar sein.
- Es liegt eine unverhältnismäßige Härte vor.
Verfahrensablauf
- Eine behördliche Ausnahme müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Sie reichen die erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
Rechtsbehelf
Dem Bescheid der Behörde liegen Informationen bei, wie Sie Rechtswiderspruch einlegen können.
Schlagwörter
Gefahrenbereich, Ersatzmaßnahmen, Abweichung gesetzlicher Vorgaben, Stand der Technik, Gefährdungsbeurteilung, Überwachung, Persönliche Schutzausrüstung, PSA, Wirksamkeit, Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Atemschutzgerät, Abweichung gesetzlicher Regelungen