Dienstleistung
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung im Ausland ist in Deutschland auch für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, möglich.
Die Ausstellung erfolgt durch das Standesamt im dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.
Einrichtung
Gemeinde Cappeln (Oldenburg) - Standesamt
Am Markt 3
49692 Cappeln (Oldenburg)
Montag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
04478 9484-26
04478 9484-27
Einrichtung
Gemeinde Nordstemmen - Standesamt
Rathausstraße 3
31171 Nordstemmen
Montag bis Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung wird u.a. zur Vermeidung von Wartezeiten empfohlen
Termine außerhalb der Servicezeiten können Sie gerne telefonisch mit uns vereinbaren.
Servicezeiten Telefonzentrale - Tel.: 05069 - 800-0
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
05069 800-91
05069 800-44
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Kämmerei
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Samtgemeinde Hage - Standesamt
Hauptstraße 81
26524 Hage
Postfach 1160
26519 Hage
Montag bis Mittwoch 08:30 - 11:00 Uhr
04931 1899-20
04931 1899-0
Einrichtung
Stadt Wittmund
Kurt-Schwitters-Platz 1
26409 Wittmund
04462 983-292
04462 983
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
- Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.
Bearbeitungsdauer
- Einzelfallabhängig
Ansprechpunkt
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Voraussetzungen
- Wenn die Person, die die Ehe im Ausland schließen möchte, eines der folgenden Personalstatute aufweist:
- Staatenlos
- Asylberechtigt
- anerkannter Flüchtling
- oder Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist,
- sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
erforderliche Unterlagen
- Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht.
-
Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
- Der Personenstand.
- Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt.
- Die Staatsangehörigkeit.
- Sowie ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen.
Verfahrensablauf
- Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt beantragt.
- Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtung
- Feststellungsverfahren
Schlagwörter
Ehefähigkeitszeugnis, Ehe, Eheschließung, Ehevoraussetzungen
Welche Gebühren fallen an?
- Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.
Bearbeitungsdauer
- Einzelfallabhängig
Ansprechpunkt
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Voraussetzungen
- Wenn die Person, die die Ehe im Ausland schließen möchte, eines der folgenden Personalstatute aufweist:
- Staatenlos
- Asylberechtigt
- anerkannter Flüchtling
- oder Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist,
- sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
erforderliche Unterlagen
- Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht.
-
Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
- Der Personenstand.
- Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt.
- Die Staatsangehörigkeit.
- Sowie ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen.
Verfahrensablauf
- Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt beantragt.
- Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtung
- Feststellungsverfahren