Dienstleistung
Bau von Wasserversorgungsanlagen Genehmigung
Ansprechpartner
Herr Johann Eckhoff
Herr Bode
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Grasleben, Gemeinde Lehre
Frau Kastellan
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Velpke
Herr Müller-Mahrt
Sonstiges: Bereich Stadt Schöningen, Samtgemeinde Nord-Elm, Samtgemeinde Heeseberg
Herr Ohse
Sonstiges: Bereich Stadt Königslutter
Frau Rechenbach
Sonstiges: Bereich Stadt Königslutter
Herr Schydlo
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Grasleben, Gemeinde Lehre
Frau Störmann
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Velpke
Der Bau von Wasserversorgungsanlagen bedarf einer Genehmigung/Anzeige. Gleiches gilt für den Betrieb und die Änderung von Aufbereitungsanlagen und Hochbehältern.
Die Genehmigung darf nur versagt oder unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies erfordert.
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
+49 5351 121-2616
+49 5351 121-0
Einrichtung
63.1 - Technische Abteilung
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
+49 5351 121-2603
+49 5351 121-0
Einrichtung
63.11 - Bauaufsichtsbezirk Königslutter
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
+49 5351 121-2603
+49 5351 121-0
Einrichtung
63.12 - Bauaufsichtsbezirk Velpke
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
+49 5351 121-2603
+49 5351 121-0
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
+49 5351 121-2603
+49 5351 121-0
Einrichtung
63.14 - Bauaufsichtsbezirk Lehre, Grasleben
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
+49 5351 121-2603
+49 5351 121-0
Einrichtung
Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Einrichtung
Amt für Umwelt und Klimaschutz
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Einrichtung
Amt für Wasserwirtschaft
Bergmannstraße 33 / 35
26789 Leer
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
0491 926-1750
0491 926-1321
Einrichtung
Fachbereich Bauen
Schloßstraße 9
26409 Wittmund
04462 86-1717
04462 86-1272
Einrichtung
Fachbereich Umwelt
Schloßstraße 9
26409 Wittmund
04462 86-1266
04462 86-01
Einrichtung
Gemeinde Lastrup - Bau- und Planungsamt
Am Marktplatz 1
49688 Lastrup
04472 8900-10
04472 8900-13
Einrichtung
Gemeinde Molbergen - Bauamt
Cloppenburger Straße 22
49696 Molbergen
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
04475 9494-90
04475 9494-24
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Bauamt
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Gemeindewerke für Wasser und Abwasser
Peterstraße 2
26160 Bad Zwischenahn
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Hinweis:
oder nach Vereinbarung
04403 604-444
04403 604-0
Gewerbestraße 61
26624 Südbrookmerland
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr
04941 16-6699
04941 16-6600
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Gesundheitsamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Einrichtung
Landkreis Vechta - Amt für Umwelt und Tiefbau
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1041
04441 898-0
Einrichtung
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 68 - Umwelt
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-100
04401 927-0
Einrichtung
Samtgemeinde Hage
Hauptstraße 81
26524 Hage
Postfach 1160
26519 Hage
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:30 - 17:00 Uhr
04931 1899-13
04931 1899-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Genehmigung erlischt, wenn mit dem Bau nicht binnen 2 Jahren begonnen und die Maßnahme nicht innerhalb von 5 Jahren seit Bekanntgabe der Genehmigung abgeschlossen ist. Die Fristen können verlängert werden; die Verlängerung kann mit neuen Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Region Hannover.
erforderliche Unterlagen
- Antragsschreiben
- Pläne
Es werden weitere Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Es sind die Bestimmungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) zu den hygienischen Anforderungen und ggf. die Hinweise des Umweltbundesamtes zu Hausbrunnen zu beachten.
Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)
Hinweise des Umweltbundesamtes zu gesundem Trinkwasser aus Hausbrunnen
Schlagwörter
Bau von Wasserversorgungsanlagen Genehmigung, ValidierungMU
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Genehmigung erlischt, wenn mit dem Bau nicht binnen 2 Jahren begonnen und die Maßnahme nicht innerhalb von 5 Jahren seit Bekanntgabe der Genehmigung abgeschlossen ist. Die Fristen können verlängert werden; die Verlängerung kann mit neuen Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Region Hannover.
erforderliche Unterlagen
- Antragsschreiben
- Pläne
Es werden weitere Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Es sind die Bestimmungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) zu den hygienischen Anforderungen und ggf. die Hinweise des Umweltbundesamtes zu Hausbrunnen zu beachten.
Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)
Hinweise des Umweltbundesamtes zu gesundem Trinkwasser aus Hausbrunnen