Dienstleistung
Beihilfen für Impfstoffe und/oder Impfungen gegen Q-Fieber für Rinder, Schafe oder Ziegen beantragen
Die Niedersächsische Tierseuchenkasse beschafft den Impfstoff gegen Q-Fieber, wenn bei Ihren Rinder, Schafen oder Ziegen der Erreger des Q-Fiebers, Coxiella burnetii durch eine positive PCR-Untersuchung festgestellt wurde. Sie können dann über die zuständige kommunale Veterinärbehörde einen Antrag auf die Kostenübernahme stellen. Von dort aus wird der Antrag an die Tierseuchenkasse geschickt, die innerhalb weniger Tage über die Beschaffung des Impfstoffs entscheidet.
Charlotte-von-Veltheim-Weg 5
38350 Helmstedt
+49 5351 121-2600
+49 5351 121-2595
Einrichtung
Gesundheitsamt
Jahnstraße 4
26789 Leer
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
0491 926-1140
0491 926-1102
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
04941 16-3999
04941 16-0
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
An der Christoph-Bernhard-Bastei 8
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1036
04441 898-0
Einrichtung
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Lange Straße 15
26655 Westerstede
Einrichtung
Veterinäramt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Frage, ob die Tierhalterin oder der Tierhalter die tierseuchenrechtlichen Vorschriften eingehalten hat. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt maximal 1 Jahr.
Bearbeitungsdauer: 3 Werktage
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Region Hannover.
Voraussetzungen
Einen Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse haben Sie nur dann, wenn Sie der Niedersächsischen Tierseuchenkasse Ihre Tiere zum Stichtag 3.1. eines jeden Jahres gemeldet und die daraus ermittelten Beiträge fristgerecht und vollständig bezahlt haben. Außerdem muss die Infektion Ihres Rinder-, Schaf- oder Ziegenbestandes mit dem Erreger des Q-Fiebers (Coxiella burnetii) in einem staatlichen Untersuchungsinstitut mittels PCR nachgewiesen worden sein.
erforderliche Unterlagen
Positives Q-Fieber PCR-Ergebnis eines staatlichen Untersuchungsinstituts
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf die Kostenübernahme für den Q-Fieber-Impfstoff können Sie nur über die für den Ort Ihrer Tierhaltung zuständigen kommunale Veterinärbehörde stellen.
- Dort erhalten Sie das entsprechende Formular.
- Die kommunale Veterinärbehörde nimmt zu dem Antrag Stellung und sendet ihn an die Niedersächsische Tierseuchenkasse.
- Bei der Tierseuchenkasse wird in einem zweistufigen Verfahren ermittelt, ob ein Anspruch auf die Leistungen besteht und wenn ja, wie hoch die Leistung ist.
- Der Impfstoff wird von der Tierseuchenkasse beim Hersteller bestellt und von dort direkt an die Praxis Ihres Haustierarztes bzw. Ihrer Haustierärztin versandt.
- Die Bezahlung der Rechnung für den Impfstoff erfolgt durch die Tierseuchenkasse. Sie erhalten darüber einen Bescheid.
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Schlagwörter
Beitrag, Rinder, Beiträge, Schafe, Tierseuchen, Ziegen, Impfungen, Tierseuche, Q-Fieber, Kostenübernahme, Tierzahlmeldung
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 3 Werktage
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Region Hannover.
Voraussetzungen
Einen Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse haben Sie nur dann, wenn Sie der Niedersächsischen Tierseuchenkasse Ihre Tiere zum Stichtag 3.1. eines jeden Jahres gemeldet und die daraus ermittelten Beiträge fristgerecht und vollständig bezahlt haben. Außerdem muss die Infektion Ihres Rinder-, Schaf- oder Ziegenbestandes mit dem Erreger des Q-Fiebers (Coxiella burnetii) in einem staatlichen Untersuchungsinstitut mittels PCR nachgewiesen worden sein.
erforderliche Unterlagen
Positives Q-Fieber PCR-Ergebnis eines staatlichen Untersuchungsinstituts
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf die Kostenübernahme für den Q-Fieber-Impfstoff können Sie nur über die für den Ort Ihrer Tierhaltung zuständigen kommunale Veterinärbehörde stellen.
- Dort erhalten Sie das entsprechende Formular.
- Die kommunale Veterinärbehörde nimmt zu dem Antrag Stellung und sendet ihn an die Niedersächsische Tierseuchenkasse.
- Bei der Tierseuchenkasse wird in einem zweistufigen Verfahren ermittelt, ob ein Anspruch auf die Leistungen besteht und wenn ja, wie hoch die Leistung ist.
- Der Impfstoff wird von der Tierseuchenkasse beim Hersteller bestellt und von dort direkt an die Praxis Ihres Haustierarztes bzw. Ihrer Haustierärztin versandt.
- Die Bezahlung der Rechnung für den Impfstoff erfolgt durch die Tierseuchenkasse. Sie erhalten darüber einen Bescheid.
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage