Dienstleistung
Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern
Das Jugendamt kann in Fragen der Erziehung und Pflege und bei rechtlichen Problemen beraten.
Das Jugendamt kann bei Bedarf auf geeignete Hilfen hinweisen.
Das Jugendamt kann gegebenenfalls bei der Abfassung von Schreiben behilflich sein.
Eine bestimmte Form der Beratung oder der Umfang der Beratung ist gesetzlich nicht geregelt.
Die Vertretung des Kindes in einem Gerichtsverfahren kann das Jugendamt nur übernehmen, wenn eine gesondert zu beantragende Beistandschaft geführt wird. Eine Beistandschaft kann für die Vaterschaftsfeststellung und für Unterhaltsangelegenheiten beantragt werden.
Einrichtung
51.64 - Vormundschaft / Pflegschaft
Batteriewall 11
38350 Helmstedt
+49 5351 121-1613
+49 5351 121-1316
Einrichtung
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Bergmannstraße 37
26789 Leer
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
0491 926-1753
0800 51-12345
Die Zentrale Rufnummer ist von Mo - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr und Mo - Do 14:00 - 15:30 Uhr zu erreichen
Einrichtung
Fachdienst Jugendhilfe
Dohuser Weg 34
26409 Wittmund
04462 86-1313
04462 86-1346
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Jugendamt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Einrichtung
Jugendamt
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Einrichtung
Landkreis Aurich - Jugend und Soziales
Fräuleinshof 3
26506 Norden
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04941 16-5098
04941 16-0
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Jugendamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Einrichtung
Landkreis Vechta - Jugendamt
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1040
04441 898-0
Einrichtung
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 51 - Jugend
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-100
04401 927-0
Einrichtung
Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
05491 662-88
05491 662-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von dem im Einzelfall bestehenden Beratungs- bzw. Unterstützungsbedarf.
Ansprechpunkt
Zuständig ist in der Regel das Jugendamt, in dessen Einzugsbereich der Pfleger oder sein Vormund wohnt, laut Gesetz "seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat".
Zuständige Stelle
Zuständig ist in der Regel das Jugendamt, in dessen Einzugsbereich der Pfleger oder sein Vormund wohnt, laut Gesetz "seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat".
Voraussetzungen
Das Recht auf Beratung und Unterstützung ist an keine Bedingungen gebunden.
Der Anspruch besteht ab Bestellung durch das Vormundschaftsgericht.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Es bestehen keine Formvorschriften.
Abhängig vom Einzelfall kann ein persönliches Erscheinen sinnvoll sein.
erforderliche Unterlagen
Sofern die Person und der konkrete Einzelfall dem Jugendamt noch nicht bekannt sind, ist ein Nachweis über die Bestellung sowie ein Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis) sinnvoll.
Alles Nähere sollte mit dem Jugendamt geklärt werden.
Verfahrensablauf
Ein besonderes Verfahren ist nicht vorgegeben.
Es wird empfohlen, bereits im Vorfeld mit dem Jugendamt Kontakt aufzunehmen.
Rechtsgrundlage(n)
bis 31.12.2022 § 53 Abs. 2 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII), siehe auch unten stehender Link.
ab 01.01.2023 § 53a Abs. 1 SGB VIII
Die Zuständigkeit des Jugendamtes ist in § 87d Abs. 1 SGB VIII geregelt., sie auch unten stehender Link.
Sozialgesetzbuch - Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern
Sozialgesetzbuch - Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen
Schlagwörter
Vormund, Unterstützung, Pfleger, Beratung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von dem im Einzelfall bestehenden Beratungs- bzw. Unterstützungsbedarf.
Ansprechpunkt
Zuständig ist in der Regel das Jugendamt, in dessen Einzugsbereich der Pfleger oder sein Vormund wohnt, laut Gesetz "seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat".
Zuständige Stelle
Zuständig ist in der Regel das Jugendamt, in dessen Einzugsbereich der Pfleger oder sein Vormund wohnt, laut Gesetz "seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat".
Voraussetzungen
Das Recht auf Beratung und Unterstützung ist an keine Bedingungen gebunden.
Der Anspruch besteht ab Bestellung durch das Vormundschaftsgericht.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Es bestehen keine Formvorschriften.
Abhängig vom Einzelfall kann ein persönliches Erscheinen sinnvoll sein.
erforderliche Unterlagen
Sofern die Person und der konkrete Einzelfall dem Jugendamt noch nicht bekannt sind, ist ein Nachweis über die Bestellung sowie ein Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis) sinnvoll.
Alles Nähere sollte mit dem Jugendamt geklärt werden.
Verfahrensablauf
Ein besonderes Verfahren ist nicht vorgegeben.
Es wird empfohlen, bereits im Vorfeld mit dem Jugendamt Kontakt aufzunehmen.
Rechtsgrundlage(n)
bis 31.12.2022 § 53 Abs. 2 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII), siehe auch unten stehender Link.
ab 01.01.2023 § 53a Abs. 1 SGB VIII
Die Zuständigkeit des Jugendamtes ist in § 87d Abs. 1 SGB VIII geregelt., sie auch unten stehender Link.
Sozialgesetzbuch - Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern
Sozialgesetzbuch - Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen