Dienstleistung
Berufsausbildungsformulare - zusenden
Für die Berufsausbildung stehen den Auszubildenden und Ausbildern zahlreiche Formulare und Merkblätter zur Verfügung, um notwendige Informationen zur Ausbildung zu erhalten und Anträge fristgemäß stellen zu können. Diese Berufsausbildungsformulare sind bei den zuständigen Stellen - in der Regel bei den jeweiligen Kammern - erhältlich und werden auf Antrag den betreffenden Personen bzw. Ausbildungsbetrieben zugesandt. In zunehmendem Maße stehen solche Antragsformulare auf den Webseiten zum Download kostenlos zur Verfügung (meist als pdf- und als Word-Dokument).
Ebenso gibt es Dienstleister, die Vertragsvorlagen und Ausfüllhilfen Unternehmen online zur Verfügung stellen, um beispielsweise Berufsausbildungsverträge auf elektronischem Wege erfassen und bei den zuständigen Kammern zur Eintragung einreichen zu können.
Formulare zur Berufsausbildung sind z. B.:
- Berufsausbildungsvertrag,
- Ergänzungsformulare zum Berufsausbildungsvertrag,
- Ausbilderstammblatt.
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Braunschweig
Brabandtstraße 11
38100 Braunschweig
0531 4715-299
0531 4715-0
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser
Am Schäferstieg 2
21680 Stade
04141 524-111
04141 524-0
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Hannover
Schiffgraben 49
30175 Hannover
0511 3107-333
0511 3107-0
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Am Sande 1
21335 Lüneburg
04131 742180
04131 742424
Einrichtung
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
Moslestraße 6
26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 2220-111
0441 2220-0
Häufig gestellte Fragen
Ansprechpunkt
Je nach Berufsausbildung sind unterschiedliche Kammern zuständig. Hierzu gehören insbesondere:
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammern für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammern für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Ansprechpunkt
Je nach Berufsausbildung sind unterschiedliche Kammern zuständig. Hierzu gehören insbesondere:
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammern für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammern für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.