Dienstleistung
Betreuungsverfügung beglaubigen lassen
Sofern Sie für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten eines Betreuers bedürfen, hört Sie das Gericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens auch zu der Frage an, wen Sie als Betreuer wünschen. Falls Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu berücksichtigen.
Für diesen Fall können Sie eine schriftliche vorsorgende Verfügung für den Betreuungsfall, auch "Betreuungsverfügung" genannt, treffen. Sie können darin bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll. Sie können auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll.
Neben etwaigen Wünschen zur Person des Betreuers haben Sie die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung weitere Vorgaben für einen späteren Betreuungsfall zu regeln. Sie können beispielsweise Anordnungen zu folgenden Fragen treffen:
- Möchte ich meinen Lebensstandard im Betreuungsfall beibehalten? Soll dazu notfalls mein Vermögen aufgebraucht werden?
- Möchte ich, sollte eine Heimaufnahme erforderlich werden, in einem bestimmten Heim wohnen?
- Von wem möchte ich im Falle einer Pflegebedürftigkeit versorgt werden?
Dieses sind nur Anregungen. Entscheidend ist Ihre individuelle Situation.
Hinweis: Die Betreuungsverfügung sollte aus Beweisgründen schriftlich abgefasst und von Ihnen mit Ort und Datum unterschrieben werden. Die Bundesnotarkammer führt ein zentrales Vorsorgeregister, in dem Sie alle Daten hinterlegen können (www.vorsorgeregister.de).
Die öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift kann die Akzeptanz einer durch Sie erteilten Vollmacht erhöhen. Ihre Betreuungsverfügung können Sie durch die örtlich zuständige Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen lassen. Die öffentliche Beglaubigung kann jedoch eine notarielle Beurkundung nicht in allen Fällen ersetzen.
Tipp: Beziehen Sie bei komplizierten rechtlichen Angelegenheiten eine Notarin oder einen Notar ein, holen Sie sich gegebenenfalls anwaltlichen Rat.
Zudem beraten oft auch Krankenhaus- und Altenheimsozialdienste über Betreuungsverfügungen.
Broschüre "Das Betreuungsrecht"
Einrichtung
Fachbereich Gesundheit
Dohuser Weg 12b
26409 Wittmund
04462 86-1504
04462 86-1500
Einrichtung
Gesundheitsamt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-89555
04431 85-510
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Gesundheitsamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1045
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Betreuungsbehörde erhält für eine Beglaubigung eine Gebühr von EUR 10,00, wenn nicht das Bundesland andere Gebühren und Auslagen festgelegt hat.
Liegt Bedürftigkeit vor, kann die Gebühr erlassen werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist nicht fristgebunden.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erfolgt die Beglaubigung direkt im Termin vor Ort.
Ansprechpunkt
An die örtliche Betreuungsbehörde im Landkreis und der kreisfreien Stadt
Voraussetzungen
Es gibt keine besonderen Voraussetzungen für die Antragstellung. Möglicherweise sieht ihre Behörde vor, dass ein Termin vereinbart werden muss.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
erforderliche Unterlagen
- Vorsorgevollmacht/Betreuungserklärung im Original
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
Verfahrensablauf
Suchen Sie die Betreuungsbehörde persönlich mit der Betreuungsverfügung und Ihrem Personaldokument auf.
Im Beisein der oder des Bediensteten ("Urkundsperson") setzen Sie eigenhändig Ihre Unterschrift auf die zu unterzeichnenden Dokumente.
Die Urkundsperson vergleicht Identität und Unterschrift und versieht die Dokumente mit einem Beglaubigungsvermerk und dem Amtssiegel.
Rechtsbehelf
Keine
Schlagwörter
Vormundschaft, Urkunde, Beglaubigen, Vorsorge, Vorsorgevollmacht, Betreuung, Vollmacht, Pflegefall, Verfügung
Welche Gebühren fallen an?
Die Betreuungsbehörde erhält für eine Beglaubigung eine Gebühr von EUR 10,00, wenn nicht das Bundesland andere Gebühren und Auslagen festgelegt hat.
Liegt Bedürftigkeit vor, kann die Gebühr erlassen werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist nicht fristgebunden.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erfolgt die Beglaubigung direkt im Termin vor Ort.
Ansprechpunkt
An die örtliche Betreuungsbehörde im Landkreis und der kreisfreien Stadt
Voraussetzungen
Es gibt keine besonderen Voraussetzungen für die Antragstellung. Möglicherweise sieht ihre Behörde vor, dass ein Termin vereinbart werden muss.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
erforderliche Unterlagen
- Vorsorgevollmacht/Betreuungserklärung im Original
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
Verfahrensablauf
Suchen Sie die Betreuungsbehörde persönlich mit der Betreuungsverfügung und Ihrem Personaldokument auf.
Im Beisein der oder des Bediensteten ("Urkundsperson") setzen Sie eigenhändig Ihre Unterschrift auf die zu unterzeichnenden Dokumente.
Die Urkundsperson vergleicht Identität und Unterschrift und versieht die Dokumente mit einem Beglaubigungsvermerk und dem Amtssiegel.
Rechtsbehelf
Keine