Ansprechpartner


Herr Dr. Tesche

Wenn Sie gewerblich tierische Nebenprodukte erzeugen, transportieren, handhaben, verarbeiten, lagern, in Verkehr bringen, vertreiben, verwenden oder beseitigen, sind Sie dazu verpflichtet sich bei der Zulassungs-/Registrierungsbehörde vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit zu melden.

Gleiches gilt, wenn sich Änderungen an Ihrem Betrieb, Ihrer Tätigkeit oder Ihrer verarbeiteten Materialien ergeben.

Für folgende Tätigkeiten oder den Betrieb der folgenden Anlagen sind Sie verpflichtet sich beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zu melden:

  • Verarbeitungsbetrieb für Tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 
  • Verarbeitungsbetrieb für Tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 (ausgenommen: Gülle, Guano, Magen- und Darminhalt, Milch und Milcherzeugnisse, Kolostrum, Eier, Eiprodukte)
  • Zwischenbehandlungsbetrieb für Material der Kategorie 1
  • Zwischenbehandlungsbetrieb für Material der Kategorie 2
  • Artikel 48 Genehmigung

Bei allen anderen Genehmigungsverfahren müssen Sie sich an das für Ihren Betriebssitz zuständige Veterinäramt wenden.

„Tierische Nebenprodukte“ sind ganze Tierkörper, Teile von Tieren oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs beziehungsweise andere von Tieren gewonnene Erzeugnisse, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Dazu zählen auch Eizellen, Embryonen und Samen.

Folgeprodukte sind Produkte, die durch eine(n) oder mehrere Behandlungen, Umwandlungen oder Verarbeitungsschritte aus tierischen Nebenprodukten gewonnen werden.
 


Adresse
Charlotte-von-Veltheim-Weg 5
38350 Helmstedt
Servicezeiten Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00

Fax
+49 5351 121-2600
Telefon
+49 5351 121-2595

Ansprechpartner
Adresse
Friesenstraße 30
26789 Leer
Servicezeiten

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr

Mi. 08:30 - 12:30 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr

Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis: 

In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.


Fax
0491 926-1374
Telefon
0491 926-1451

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr,  14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr


Fax
04941 16-3999
Telefon
04941 16-0

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Fax
04471 85697
Telefon
04471 15-0

Adresse
An der Christoph-Bernhard-Bastei 8
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


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04441 898-1036
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04441 898-0

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Lange Straße 15
26655 Westerstede
Servicezeiten Montag - Donnerstag­ 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 85-200
Telefon
04431 85-0

Häufig gestellte Fragen

Eine Meldung muss vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit bei der überwachenden Behörde erfolgen.


Gebühren für Gülle und Hühnertrockenkot: 0,04 Euro je 100 kg, aber mindestens 10,00 Euro
Gebühr: EUR 20,00 - 500,00

Die zuständigen Stellen in Niedersachsen sind die Veterinärämter der Landkreise, die Region Hannover, die kreisfreien Städte und der Zweckverband Veterinäramt JadeWeser sowie das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).


Sie können sich formlos an die überwachenden Behörden wenden.

Bitte machen Sie im Rahmen Ihrer Meldung bei der überwachenden Behörde folgende Angaben:

  • Betrieb/ Betreiber (Kontaktdaten, Firmensitz)
  • Gegebenenfalls Angabe der bereits vorhandenen Zulassungsnummer/ Registrierungsnummer
  • Art der Tätigkeiten, bei denen Tierische Nebenprodukte oder Folgeprodukte verwendet werden sollen
  • Angaben zu den Material-Kategorien, die Ihr Betrieb verwenden möchte

Nach dem Sie sich bei Ihrer überwachenden Behörde gemeldet haben, werden Ihre Angaben geprüft und ggf. Ergänzungen angefordert. Eine Zulassung kann grundsätzlich erst nach einer Vor-Ort-Besichtigung vor Aufnahme der Tätigkeit erteilt werden. Voraussetzung ist, dass sämtliche einschlägigen Vorschriften eingehalten werden. 


Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt oder dem Niedersächsischem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).


Molke, Fettverarbeitungsbetrieb, Händler, Blut, Zwischenbehandlungsbetrieb für Material der Kategorie 1, Bodenverbesserungsmittel, Fettschmelze, Knochen, Biologisches artgerechtes rohes Futter (BARF), Futtermittel, Rohes Heimtierfutter, Tierkrematorium, Wolle, Daunen, Schlachtabfälle, Makler, Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 2, Transporteur, Mitverbrennungsanlage, Guano, Zwischenbehandlungsbetrieb für Material der Kategorie 2, Küchen- und Speiseabfälle, Mist, Milch, Biogasanlage Co-Fermentation, Tierpräparat, Pflichtmaterial, Diagnostika, Güllelager, Gerberei, Verfütterung tierischer Nebenprodukte, Lager, Brennstoff, Kompost Düngemittel, Forschungszwecke, Artikel 48 Genehmigung, Fettverarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 3, Lagerbetrieb, Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 3, Folgeprodukte, Gärsubstrat, Jagdtrophäen, Tierarzneimittel, Blutprodukte, Gülle, Hühnertrockenkot, Fettverarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1, Borsten, Biodiesel, Schlachtnebenprodukte Verbrennungsanlage, Beförderung, Sektionsraum, Diagnosezwecke, Haare, Zwischenbehandlungsbetrieb für Material der Kategorie 3, Kompostierungsanlage, Transport, Biogasanlage Nachwachsende Rohstoffe, Heimtierfutterbetrieb, Horn, Gärrest, Lehrzwecke, Fettverarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 2, Tierfriedhof, Häute, Molkerei, Kosmetik, Rohmaterial, Medizinprodukte, Federn, Imkereierzeugnisse, Huf, Arzneimittel, Kolostrum, Felle und daraus hergestellte Erzeugnisse, Tierische Nebenprodukte (TNP)