Dienstleistung
Die Zulassung für Arbeiten an schwachgebundenen Asbesterzeugnissen beantragen
Für Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen benötigen Sie eine Zulassung. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten, wenn Asbest in schwachgebundener Form vorliegt oder durch die Arbeiten, bei denen eine hohe Anzahl an Asbestfasern freigesetzt werden können.
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig
Ludwig-Winter-Str. 2
38120 Braunschweig
+49 531 35476-333
+49 531 35476-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle
Im Werder 9
29221 Celle
05141 755-88
05141 755-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Emden
Brückstraße 38
26725 Emden
04921 9217-59
04921 9217-58
04921 9217-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Alva-Myrdal-Weg 1
37085 Göttingen
0551 5070-250
0551 5070-01
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Freundallee 9a
30173 Hannover
0511 9096-199
0511 9096-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim
05121 163-999
05121 163-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 80077-299
0441 80077-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück
Johann-Domann-Straße 2
49080 Osnabrück
0541 503-501
0541 503-500
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr wird nach
Zeitaufwand berechnet, beträgt jedoch
mindestens 220.
Bearbeitungsdauer
Zeitnah nach Antragseingang
Ansprechpunkt
Zuständig sind die Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen.
Voraussetzungen
- Vorhandensein der personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung
- Einhaltung der in der TRGS 519 „Asbest“ enthaltenen Vorgaben
Formulare
Das Formular zur unternehmensbezogenen Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien (gemäß Anhang I Nr. 2.4.2 GefStoffV und Nummer 3.2 TRGS 519) ist in der technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) auf Seite 45 unter Anlage 1.1 zu finden.
Technische Regel für Gefahrstoffe: TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
erforderliche Unterlagen
- Sachkundenachweis
- Prüfbescheinigungen (bspw. Geräteüberprüfungen)
Verfahrensablauf
Eine Zulassung für Sanierungs- oder Abbruchtätigkeit können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Sie reichen bei Ihrem Antrag die erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit
- Die zuständige Behörde gibt Ihnen eine Rückmeldung.
- Die zuständige Behörde erteilt die Zulassung bzw. die Ablehnung.
Rechtsgrundlage(n)
§8 Absatz 8 i.V.m. Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 der GefStoffV
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
Rechtsbehelf
Weitere Informationen, wie Sie ggf. Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen können, werden in der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid beschrieben.
Schlagwörter
Rauch, Staub, Schwachgebundenes Asbest, Aufwirbelung, Abfallbeseitigung, Asbesthaltige Baumaterialien, Baustoffe, Stoff, Gemische, Spachtelmasse, Abbruch, asbesthaltige Putze, Sanierungsarbeiten, Abfall, Abbruchsarbeit, Sanierung, Sanierungsarbeit, Asbest, Gemisch, Putz, Fliesenkleber, Stoffe
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet, beträgt jedoch mindestens 220.
Bearbeitungsdauer
Zeitnah nach Antragseingang
Ansprechpunkt
Zuständig sind die Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen.
Voraussetzungen
- Vorhandensein der personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung
- Einhaltung der in der TRGS 519 „Asbest“ enthaltenen Vorgaben
Formulare
Das Formular zur unternehmensbezogenen Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien (gemäß Anhang I Nr. 2.4.2 GefStoffV und Nummer 3.2 TRGS 519) ist in der technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) auf Seite 45 unter Anlage 1.1 zu finden.
Technische Regel für Gefahrstoffe: TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
erforderliche Unterlagen
- Sachkundenachweis
- Prüfbescheinigungen (bspw. Geräteüberprüfungen)
Verfahrensablauf
Eine Zulassung für Sanierungs- oder Abbruchtätigkeit können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Sie reichen bei Ihrem Antrag die erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit
- Die zuständige Behörde gibt Ihnen eine Rückmeldung.
- Die zuständige Behörde erteilt die Zulassung bzw. die Ablehnung.
Rechtsgrundlage(n)
§8 Absatz 8 i.V.m. Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 der GefStoffV
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
Rechtsbehelf
Weitere Informationen, wie Sie ggf. Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen können, werden in der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid beschrieben.