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Herr Scholkmann

Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.

Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.

Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.


Adresse
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Servicezeiten Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.

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+49 5351 121-2603
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Bergmannstraße 37
26789 Leer
Servicezeiten

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr

Mi. 08:30 - 12:30 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr

Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis: 

In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.


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0491 926-1754
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0491 926-1264
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Bauberatung, Erteilung von Baugenehmigungen
Telefon
0491 926-1248
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Immissionsschutz
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0491 926-1217
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Wohnraumförderung
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0491 926-1317
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Abfallrecht und Bodenschutz

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Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

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04431 85-215
Telefon
04431 85-958

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Schloßstraße 9
26409 Wittmund
Servicezeiten Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

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04462 86-1717
Telefon
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Postfach
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Servicezeiten

Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.


Telefon
04432 950-132

Adresse
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr


Fax
04941 16-6099
Telefon
04941 16-0

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Fax
04471 85697
Telefon
04471 15-0

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


Fax
04441 898-1039
Telefon
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Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Servicezeiten

Mo - Fr   08:30-12:00 Uhr
Mo - Do  14:00-15:30 Uhr
und nach  Vereinbarung


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Telefon
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Ludwig-Winter-Str. 2
38120 Braunschweig

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+49 531 35476-333
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Häufig gestellte Fragen

Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.


Die Gebühren für Genehmigungsverfahren nach BImSchG berechnen sich nach lfd. Nr. 44.1.1 bis 44.1.5 der Anlage 1 zu § 1 Abs.1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO).

Die Gebühren sind unter anderem abhängig von den Errichtungskosten der Anlage und ergeben sich im Laufe des Verfahrens


Über den Genehmigungsantrag ist innerhalb einer Frist von sieben Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags, in vereinfachten Verfahren innerhalb einer Frist von drei Monaten, zu entscheiden. Die zuständige Behörde kann die Frist um jeweils drei Monate verlängern, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Prüfung oder aus Gründen, die dem Antragsteller zuzurechnen sind, erforderlich ist.


Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern, der Region Hannover, den Landkreisen, kreisfreien Städten oder großen selbstständigen Städten.


Für die Beantragung der Genehmigung steht das elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellungsprogramm ELiA zur Verfügung; die erforderlichen Unterlagen sind dem dort hinterlegten Formularsatz zu entnehmen. Rücksprache mit der zuständigen Genehmigungsbehörde vor Antragstellung wird empfohlen.

Hingewiesen wird auf den Leitfaden für Antragsteller.


Antragstellungsprogramm ELiA - Niedersächsische Gewerbeaufsicht

Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen sind. Ist der Antrag vollständig, ist dieser ggfs. mit den Unterlagen öffentlich bekannt zu machen und danach einen Monat lang auszulegen.

In vereinfachten Genehmigungsverfahren oder wenn von der Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen wird, erfolgt keine öffentliche Auslegung und findet kein Erörterungstermin statt. Spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben. Gibt es Einwendungen, können diese mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem öffentlichen Termin erörtert werden.

Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so ist – in der Regel innerhalb von 7 Monaten nach Vollständigkeit des Genehmigungsantrags, im vereinfachten Verfahren innerhalb von 3 Monaten - über den Antrag zu entscheiden. Der Genehmigungsbescheid ist schriftlich zu begründen und wird Ihnen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.


Das Antragstellungsprogramm ELiA kann auf der Internetseite der Gewerbeaufsichtsverwaltung kostenlos heruntergeladen werden.


Antragstellungsprogramm ELiA - Niedersächsische Gewerbeaufsicht

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