Dienstleistung
Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Einrichtung
Fachdienst Straßenverkehr (inkl. Bußgeld)
Schloßstraße 11
26409 Wittmund
04462 86-1604
04462 86-1212
Einrichtung
Gemeinde Apen - Ordnungswesen
Hauptstraße 200
26689 Apen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04489 73-80
Einrichtung
Gemeinde Bakum - Ordnungsamt
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04446 89-95
04446 89-13
Einrichtung
Gemeinde Bunde - Ordnungsamt
Kirchring 2
26831 Bunde
Postfach 1251
26828 Bunde
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
04953 809-12
04953 809-0
Einrichtung
Gemeinde Dötlingen - Amt 6
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.
04432 950-132
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
04465 806-77
04465 806-0
Einrichtung
Gemeinde Ganderkesee - Gemeindeentwicklung
Postfach 1661
27767 Ganderkesee
Mühlenstraße 2
27777 Ganderkesee
Bürgerbüro Ganderkesee:
Mühlenstraße 2 - 4, 27777 Ganderkesee
Montag, Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 7:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Bürgerbüro Bookholzberg:
Montag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten der übrigen Bereiche:
Montag, Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
04222 44-120
04222 44-0
Einrichtung
Gemeinde Jemgum - Ordnungsamt
Hofstraße 2
26844 Jemgum
Montag-Donnerstag
08:00–12:30
Sie benötigen einen Termin?
Kein Problem: Rufen Sie uns für einen individuellen Termin einfach an.
Freitag
08:00–12:30
04958 9181-40
04958 9181-13
Einrichtung
Gemeinde Nordstemmen - Ordnungswesen
Rathausstraße 3
31171 Nordstemmen
Montag bis Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung wird u.a. zur Vermeidung von Wartezeiten empfohlen
Termine außerhalb der Servicezeiten können Sie gerne telefonisch mit uns vereinbaren.
Servicezeiten Telefonzentrale - Tel.: 05069 - 800-0
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
05069 800-91
05069 800-47
Einrichtung
Gemeinde Uplengen - Ordnungsamt
Alter Postweg 113
26670 Uplengen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04956 9117-33
04956 9117-0
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Sozialamt
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Landkreis Aurich - Ordnungsamt
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
04941 16-3299
04941 16-0
Einrichtung
Landkreis Aurich - Straßenverkehrsabteilung
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Stellmacherstraße 23
26506 Norden
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04941 16-3697
04941 16-0
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Straßenverkehrsamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Einrichtung
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
04441 898-1037
04441 898-0
Einrichtung
Landkreis Wesermarsch - Straßenverkehr
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-100
04401 927-0
Einrichtung
Lohne (Oldenburg) - Ordnungsamt
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
04442 886-8500
04442 886-0
Göttinger Chaussee 76A
30453 Hannover
0511 3034-2099
0511 3034-01
Einrichtung
Ordnungsamt
Am Markt 2-4
26427 Esens
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
04971 20666
04971 206-42
Brigitte Emken - Ordnung, Gewerbe und Kultur
04971 206-44
Marlit Felderbauer - Ordnung und Gewerbe
Einrichtung
Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten
Sevelter Str. 8
49661 Cloppenburg
04471 185-101
04471 185-0
Einrichtung
Samtgemeinde Hage
Hauptstraße 81
26524 Hage
Postfach 1160
26519 Hage
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:30 - 17:00 Uhr
04931 1899-13
04931 1899-0
Einrichtung
Samtgemeinde Harpstedt - Ordnungsamt
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04244 82-29
04244 82-52
04244 82-25
Helmstedter Straße 17
38381 Jerxheim
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Rathausstraße 14
26835 Hesel
Postfach 1254
26833 Hesel
04950 39-39
04950 39-0
Einrichtung
Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
05491 662-88
05491 662-0
Einrichtung
Stadt Elze
Hauptstraße 61
31008 Elze
Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.
05068 464-77
05068 464-0
Burgstraße 6
49377 Vechta
Postfach 1551
49364 Vechta
Montag 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Hinweis:
Für das Standesamt und das Einwohnermeldeamt müssen Termine vereinbart werden. Hier gelangen Sie zur Online Terminvereinbarung
Das Gewerbeamt ist von Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr und von 14:30 - 16:00 Uhr und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr geöffnet.
04441 886-199
04441 886-0
Einrichtung
Straßenverkehrsamt
Ringstraße 26
26789 Leer
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Der Drive-In-Schalter der Zulassungsstelle hat im Zuge der Corona-Krise ab sofort montags bis freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr geöffnet.
0491 926-91819
Führerscheinstelle
0491 926-91595
KFZ-Zulassungsstelle
0491 926-91820
Bußgeldstelle
0491 926-91818
Schwertransport
0491 926-3111
Zentrale
0491 926-1409
Zulassungsstelle
0491 926-1467
Führerscheinstelle
0491 926-1400
Bußgeldstelle
Einrichtung
Straßenverkehrsamt
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Einrichtung
Tiefbau- und Grünflächenamt
Am Brink 9
26160 Bad Zwischenahn
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Hinweis:
oder nach Vereinbarung
04403 604-444
04403 604-0
Einrichtung
Untere Verkehrsbehörde
Am Brink 9
26160 Bad Zwischenahn
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Hinweis:
oder nach Vereinbarung
04403 / 604 - 444
04403 / 604 - 0
Einrichtung
Verkehrsbeschränkungen
Südstr. 10
38350 Helmstedt
+49 5351 121-1385
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist
etwa zwei Monate
vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.
Übersicht der zentralen Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV)
erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung
- Veranstaltungsort und -datum
- die Dauer der Veranstaltung
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
- den Streckenverlauf
- die Startweise
Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.
Schlagwörter
Verkehrsregelung, Verkehr regeln
Welche Gebühren fallen an?
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.
Übersicht der zentralen Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV)
erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung
- Veranstaltungsort und -datum
- die Dauer der Veranstaltung
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
- den Streckenverlauf
- die Startweise
Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.