Dienstleistung
Europawahl durchführen
Sie geben Ihre Stimme auf einem Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten.
Der Vorstand kann anordnen, dass Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung vorzeigen.
Mit dem Stimmzettel gehen Sie in die Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie
den Stimmzettel und falten ihn so, dass man Ihre Kennzeichnung nicht erkennen kann
.
Danach treten Sie an den Tisch des Wahlvorstandes. Sie überreichen auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder weisen sich aus.
Die Schriftführerin oder der Schriftführer des Wahlvorstandes prüft dann, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Der Schriftführer oder die Schriftführerin vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.
Einrichtung
Gemeinde Bakum - Bürgerbüro
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04446 89-95
04446 89-11
Einrichtung
Gemeinde Ostrhauderfehn - Hauptamt
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
04952 805-0
Einrichtung
Samtgemeinde Harpstedt - Hauptamt
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04244 82-29
04244 82-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
entfällt
Ansprechpunkt
Wahlvorstand am Wahltag im Wahllokal
Voraussetzungen
Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.
Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: ja
erforderliche Unterlagen
- Wahlbenachrichtigung
- Ausweisdokument
Verfahrensablauf
Die
Stimmabgabe bei der
Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:
-
Der
Wähler oder
die
Wählerin betritt den Wahlraum
.
,
Ein Mitglied des Wahlvorstandes
gibt
den
Stimmzettel aus
.
-
Der
Wähler oder
die
Wählerin kennzeichnet und faltet
den
Stimmzettel in der Wahlkabine
.
-
Der
Wähler beziehungsweise
die
Wählerin tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch
.
-
Der
Wahlvorstand prüft
die
Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments)
.
Der
Wähler oder
die
Wählerin wirft
den
gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne
Schlagwörter
Wahlen, Wähler, Wahl, Wählerin, Europawahl
Bearbeitungsdauer
entfällt
Ansprechpunkt
Wahlvorstand am Wahltag im Wahllokal
Voraussetzungen
Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.
Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: ja
erforderliche Unterlagen
- Wahlbenachrichtigung
- Ausweisdokument
Verfahrensablauf
Die Stimmabgabe bei der Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:
- Der Wähler oder die Wählerin betritt den Wahlraum . , Ein Mitglied des Wahlvorstandes gibt den Stimmzettel aus .
- Der Wähler oder die Wählerin kennzeichnet und faltet den Stimmzettel in der Wahlkabine .
- Der Wähler beziehungsweise die Wählerin tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch .
- Der Wahlvorstand prüft die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments) .
Der Wähler oder die Wählerin wirft den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne