Nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems sowie der Rekultivierung beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Diese Feststellung erfolgt im Wege einer Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung.


Adresse
Stilleweg 2
30655 Hannover

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+49 511 643-2304
Telefon
+49 511 643-0

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Ludwig-Winter-Str. 2
38120 Braunschweig

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+49 531 35476-333
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30173 Hannover

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Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)

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0441 80077-0

Häufig gestellte Fragen

Kostenrahmen: EUR 100 - 5000

Gebühr: EUR 100,00 - 5.000,00

  • Staatliche Gewerbeaufsichtsämter Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Oldenburg
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
  • Region Hannover
     

  • In der Stilllegungsphase haben Sie alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt
  • Sie haben dem Antrag die erforderlichen Unterlagen beigefügt

  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

  • mindestens bewertende Zusammenfassungen der Jahresberichte nach § 13 Absatz 5 DepV
  • Bestandspläne nach § 13 Absatz 6 DepV
  • Bescheinigungen der zum Zeitpunkt der Errichtung zuständigen Überwachungsbehörde oder gleichwertige Nachweise über die ordnungsgemäße Errichtung des Oberflächenabdichtungssystems

Sie haben die beabsichtigte Stilllegung einer Deponie oder eines Deponieabschnitts bei der zuständigen Behörde bereits angezeigt sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems durchgeführt. Auch die Rekultivierung ist abgeschlossen. Nun beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Ihr Antrag wird geprüft und eine Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung eingeleitet. Anschließend werden der Zeitpunkt der endgültigen Stilllegung und weitere Anforderungen in Bezug auf die Nachsorgephase festgestellt. Der Bescheid der Behörde wird Ihnen übersandt.


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