Dienstleistung
Gewerbe abmelden
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.
Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:
- bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
- bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern.
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
Einrichtung
3.2 Bürger Service Büro
Dr.-Gustav-Thye-Straße 2
27798 Hude (Oldenburg)
04408 9213-96
04408 9213-50
Dr.-Gustav-Thye-Straße 2
27798 Hude (Oldenburg)
Einrichtung
Amt für Bürgerservice und Zentrale Verwaltung
Küsterstraße 4
49434 Neuenkirchen-Vörden
05493 9871-99
05493 9871-0
Einrichtung
Amt für Ordnung und Soziales
Markt 1
26197 Großenkneten
04435 600-200
04435 600-0
Einrichtung
Bürgerinfo / Meldeamt
Westvictorburer Straße 2
26624 Südbrookmerland
Geöffnet ist Ihr Rathaus:
Montags bis Freitags 08.30 - 12.30 Uhr
außerdem Donnerstags 14.00 - 17.30 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Öffnungszeiten einen individuellen Termin mit den Mitarbeitern telefonisch vereinbaren.
Telefonisch erreichen Sie die Mitarbeiter:
Montags bis Mittwochs 08.30 - 12.30 Uhr, sowie 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstags 08.30 - 12.30 Uhr, sowie 14.00 - 17.30 Uhr
Freitags 08.30 - 12.30 Uhr
04942 209-444
04942 209-0
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Montag-Donnerstag
08.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
04488 56-1681
Einrichtung
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Aurich
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
04941 16-6699
04941 16-6656
Bischof-Janssen-Straße 31
31134 Hildesheim
05121 309-0
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Postfach 1464
27781 Wildeshausen
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
nach Vereinbarung auch 7.00 - 18.00 Uhr möglich
KFZ-Zulassungsstelle
Montag bis Mittwoch 8.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
04431 85-560
Einrichtung
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 8981037
04441 8982601
Poggenburger Str. 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo. - Fr. 08:30 - 12.:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
+49 4401 927100
+49 4401 9270
Einrichtung
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Wittmund
Am Markt 9
26409 Wittmund
Mo. bis Fr. von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Do. zusätzlich 14:15 bis 15:45 Uhr
Zulassungsstelle:
Mo. bis Mi. und Fr. 7:30 bis 12:00 Uhr
Do. 7:30 bis 16:30
Zentrum für Arbeit, Jugend und Soziales:
Mo. Bis Fr. von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo., Di. und Do. zusätzlich von 14:15 Uhr bis 15:45 Uhr
+49 04462 861125
+49 4462 8601
Einrichtung
Einheitsgemeinde Dinklage, Stadt
Postfach 1120
49407 Dinklage
Am Markt 1
49413 Dinklage
04443 899-250
04443 899-0
Einrichtung
Einheitsgemeinde Holdorf
Große Straße 19
49451 Holdorf
05494 985-99
05494 985-0
Einrichtung
Fachdienst 21 - Bürgerbüro
Einrichtung
Fachdienst Ordnung und Sicherheit
Kurt-Schwitters-Platz 1
26409 Wittmund
04462 983-299
04462 983-0
Einrichtung
Gemeinde Apen - Ordnungswesen
Hauptstraße 200
26689 Apen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04489 73-80
Einrichtung
Gemeinde Bakum - Bürgerbüro
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04446 89-95
04446 89-11
Einrichtung
Gemeinde Barßel - Ordnungsamt
Theodor-Klinker-Platz 1
26676 Barßel
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
04499 81-58
04499 81-33
Einrichtung
Gemeinde Barßel - Sozialamt
Theodor-Klinker-Platz 1
26676 Barßel
Öffnungszeiten [DE]
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr*
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr*
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
* Das Sozialamt sowie die Wohngeldstelle sind dienstags und mittwochs ganztägig geschlossen.
04499 81-0
Einrichtung
Gemeinde Bunde - Gewerbeangelegenheiten
Kirchring 2
26831 Bunde
Postfach 1251
26828 Bunde
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
04953 809-12
04953 809-0
Butjadinger Straße 59
26969 Butjadingen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
und nach telefonischer Vereinbarung
04733 89-78
04733 89-32
Einrichtung
Gemeinde Bösel
Am Kirchplatz 15
26219 Bösel
Postfach 1154
26216 Bösel
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Sozialamt und Wohngeldstelle,
Am Kirchplatz 24
Montag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08.30 Uhr - 12.30 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Freitag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04494 89-10
04494 89-0
Einrichtung
Gemeinde Cappeln (Oldenburg) - Ordnungsamt
Am Markt 3
49692 Cappeln (Oldenburg)
Montag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
04478 9484-26
04478 9484-15
Einrichtung
Gemeinde Dötlingen
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.
04432 950-0
Einrichtung
Gemeinde Edewecht - Ordnung und Asyl
Rathausstraße 7
26188 Edewecht
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
04405 939039
04405 916-0
Einrichtung
Gemeinde Essen (Oldenburg) - Gewerbeamt
Postfach 1162
49627 Essen (Oldenburg)
Peterstraße 7
49632 Essen (Oldenburg)
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
05434 88-38
05434 88-35
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
04465 806-77
04465 806-0
Einrichtung
Gemeinde Ganderkesee - Finanzen
Postfach 1661
27767 Ganderkesee
Mühlenstraße 2
27777 Ganderkesee
Öffnungszeiten der übrigen Bereiche:
Montag, Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
04222 44-120
04222 44-0
Hauptstraße 39
49424 Goldenstedt
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 19:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
04444 2009-77
04444 2009-11
04444 2009-12
Einrichtung
Gemeinde Hatten - Fachbereich Finanzservice
Hauptstraße 21
26209 Hatten
Sprechstunden der Gemeindeverwaltung Rathaus Kirchhatten
Hauptstr. 21
montags - freitags 8.30 - 12.00 Uhr
donnerstags 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 04482 / 922-0
Bürger Service Büro Kirchhatten
Hauptstr. 21
Tel. : 04482 / 922 - 222
Fax : 04482 / 922 - 122
montags - freitags donnerstags
7.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.30 Uhr
Bürger Service Büro Sandkrug
Gartenweg 15
Tel. : 04482 / 922 280
Fax : 04482 / 922 180
montags - freitags donnerstags
7.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.30 Uhr
Jobcenter Sandkrug
Leistungsabteilung (Arbeitslosengeld II) der Gemeinde Hatten
Bümmersteder Straße 47
Tel.: 04481 / 907790-188
montags, dienstags, donnerstags
8.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr
04482 922-0
Einrichtung
Gemeinde Jemgum - Gewerbeamt
Hofstraße 2
26844 Jemgum
Montag-Donnerstag
08:00–12:30
Sie benötigen einen Termin?
Kein Problem: Rufen Sie uns für einen individuellen Termin einfach an.
Freitag
08:00–12:30
04958 9181-40
04958 9181-13
Einrichtung
Gemeinde Lastrup - Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt
Am Marktplatz 1
49688 Lastrup
04472 8900-31
04472 8900-17
Kirchstraße 1
49699 Lindern (Oldenburg)
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr,
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
05957 9610-30
05957 9610-28
Einrichtung
Gemeinde Molbergen - Gewerbeamt
Cloppenburger Straße 22
49696 Molbergen
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
04475 9494-90
04475 9494-16
Einrichtung
Gemeinde Nordstemmen - Einwohnercenter
Rathausstraße 3
31171 Nordstemmen
Montag bis Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung wird u.a. zur Vermeidung von Wartezeiten empfohlen
Termine außerhalb der Servicezeiten können Sie gerne telefonisch mit uns vereinbaren.
Servicezeiten Telefonzentrale - Tel.: 05069 - 800-0
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
05069 800-91
05069 800-0
05069 800-42
05069 800-43
05069 800-46
Einrichtung
Gemeinde Ostrhauderfehn - Ordnungsamt
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
04952 805-0
Hauptstraße 507
26683 Saterland
Montag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung
Das Rathaus bleibt mittwochs geschlossen. Des Weiteren ist das Bauamt mittwochs telefonisch nicht zu erreichen.
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
04498 940-200
04498 940-0
Einrichtung
Gemeinde Steinfeld (Oldenburg)
Am Rathausplatz 13
49439 Steinfeld (Oldenburg)
05492 86-37
05492 86
Einrichtung
Gemeinde Uplengen - Bürgerbüro
Alter Postweg 113
26670 Uplengen
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
04956 9117-33
04956 9117-0
Einrichtung
Gemeinde Visbek - Ordnungs- und Gewerbeamt
Postfach 1160
49429 Visbek
Rathausplatz 1
49429 Visbek
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Aufgrund der Corona-Pandemie melden Sie sich bitte vorab telefonisch an um einen Termin zu vereinbaren.
04445 8900-77
04445 8900-18
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Kämmerei
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Gewerbeamt
Am Markt 2-4
26427 Esens
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
04971 20666
04971 206-42
Brigitte Emken - Ordnung, Gewerbe und Kultur
04971 206-44
Marlit Felderbauer - Ordnung und Gewerbe
Einrichtung
Lohne (Oldenburg) - Ordnungsamt
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
04442 886-8500
04442 886-0
Einrichtung
Ordnungsamt
Am Markt 2
26655 Westerstede
Montag - Freitag 8:30 - 12:00 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Einrichtung
Ordnungsamt
Am Markt 2
26655 Westerstede
04488 55-220
Einrichtung
Sachgebiet Ordnung und Sicherheit (32)
Hauptstraße 26
27801 Dötlingen
04432 950
Einrichtung
Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten
Sevelter Str. 8
49661 Cloppenburg
04471 185-101
04471 185-0
Einrichtung
Samtgemeinde Hage - Gewerbeamt
Hauptstraße 81
26524 Hage
Postfach 1160
26519 Hage
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, nachmittags nur nach Terminvergabe
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
04931 189929
04931 189927
Einrichtung
Samtgemeinde Harpstedt - Gewerbeamt
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04244 82-29
04244 82-26
04244 82-27
Helmstedter Straße 17
38381 Jerxheim
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Rathausstraße 14
26835 Hesel
Postfach 1254
26833 Hesel
04950 39-39
04950 39-0
Auricher Straße 9
26556 Westerholt
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
04975 9193-55
04975 9193-24
Einrichtung
Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
05491 662-88
05491 662-0
Einrichtung
Stadt Elsfleth - FD 3 Ordnung, Jugend, Soziales
Rathausplatz 1
26931 Elsfleth
Montag-Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 14.30 - 16.30 Uhr
Donnerstag 14.30 - 17.30 Uhr
Einrichtung
Stadt Elze
Hauptstraße 61
31008 Elze
Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.
05068 464-77
05068 464-0
Burgstraße 6
49377 Vechta
Postfach 1551
49364 Vechta
Montag 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Hinweis:
Für das Standesamt und das Einwohnermeldeamt müssen Termine vereinbart werden. Hier gelangen Sie zur Online Terminvereinbarung
Das Gewerbeamt ist von Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr und von 14:30 - 16:00 Uhr und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr geöffnet.
04441 886-199
04441 886-0
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
04471 15132
Einrichtung
Öffentliche Ordnung und Wahlen
27793 Wildeshausen
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
Voraussetzungen
- Betriebsauflösung oder
- Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
-
Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja (soweit angeboten)
- Schriftform erforderlich: nein
-
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Gewerbe-Abmeldung, Seite 1
Gewerbe-Abmeldung, Seite 2
Gewerbe-Abmeldung (Kurzfassung)
PDF
PDF2
Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)
PDF
PDF2
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
-
Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich (zum Beispiel durch Fax oder Brief) oder im elektronischen Verfahren abmelden.
-
Wenn die Abmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie den Formularvordruck „Gewerbe-Abmeldung“ - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Das Formular „GewA 3“ liegt bei der für die Abmeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
- Im elektronischen-Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und Sie müssen nicht persönlich unterschreiben.
- Die für die Abmeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
- Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
-
Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Hinweise (Besonderheiten)
Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.
Rechtsbehelf
Nach § 15 Absatz 1 GewO bescheinigt die für die Abmeldung zuständige Stelle innerhalb dreier Tage den Empfang der Abmelde-Anzeige.
Schlagwörter
Gewerbebetrieb, Gewerbeangelegenheit, Inhaber, Unternehmensabmeldung, Geschäftsveränderung, Produktionsstätte, Betriebsabmeldung, Inhaberin, Gewerbe, Fabrik, Abmeldung, Geschäft, Geschäftsverlegung, Ordnungsamt, Gewerbeabmeldung, Gewerbe abmelden, Gewerbeangelegenheiten, Betriebsauflösung, Unternehmen, Geschäftsabmeldung, Abmelden, Laden, Betrieb, Gewerbetreibende, Gewerbetreibender, Gewerbe-Abmeldung
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
Voraussetzungen
- Betriebsauflösung oder
- Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
-
Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja (soweit angeboten)
- Schriftform erforderlich: nein
-
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Gewerbe-Abmeldung, Seite 1
Gewerbe-Abmeldung, Seite 2 Gewerbe-Abmeldung (Kurzfassung)
PDF2
Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)
PDF2
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
-
Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich (zum Beispiel durch Fax oder Brief) oder im elektronischen Verfahren abmelden.
-
Wenn die Abmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie den Formularvordruck „Gewerbe-Abmeldung“ - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Das Formular „GewA 3“ liegt bei der für die Abmeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
- Im elektronischen-Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und Sie müssen nicht persönlich unterschreiben.
- Die für die Abmeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
- Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
-
Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Hinweise (Besonderheiten)
Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.
Rechtsbehelf
Nach § 15 Absatz 1 GewO bescheinigt die für die Abmeldung zuständige Stelle innerhalb dreier Tage den Empfang der Abmelde-Anzeige.