Ansprechpartner


Frau Dr. Wurr
Frau Traut

Wenn Sie gewerbsmäßig

  • Wirbeltiere, außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild, züchten oder halten möchten,
  • Wirbeltiere handeln möchten,
  • einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten möchten,
  • Tiere zur Schau stellen möchten (keine Zirkusse oder wandernde Tierschauen),
  • Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen möchten oder
  • für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten,

benötigen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubniserteilung der zuständigen Stelle.

Die Erteilung der Erlaubnis kann je nach Umfang und Prüfungsaufwand bis zu vier Monate nach Antragstellung dauern. In schwerwiegenden Fällen kann diese Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Planen Sie daher genug Zeit für die Erlaubniserteilung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit ein.
 


Adresse
Charlotte-von-Veltheim-Weg 5
38350 Helmstedt
Servicezeiten Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00

Ansprechpartner
Adresse
Friesenstraße 30
26789 Leer
Servicezeiten

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr

Mi. 08:30 - 12:30 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr

Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis: 

In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.


Fax
0491 926-1374
Telefon
0491 926-1451

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr,  14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr


Fax
04941 16-3999
Telefon
04941 16-0

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Fax
04471 85697
Telefon
04471 15-0

Adresse
An der Christoph-Bernhard-Bastei 8
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


Fax
04441 898-1036
Telefon
04441 898-0

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Lange Straße 15
26655 Westerstede
Servicezeiten Montag - Donnerstag­ 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 85-200
Telefon
04431 85-0

Häufig gestellte Fragen

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Tätigkeit erst nach Erhalt der Erlaubnis aufnehmen dürfen und die Bearbeitungszeit bis zu 4 Monate dauern kann (in Ausnahmefällen bis zu 6 Monate).


  • Normalerweise nicht länger als 4 Monate
  • In Ausnahmefällen kann die Bearbeitungsdauer verlängert werden

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Veterinärämtern der Landkreise, der Region Hannover und der kreisfreien Städte sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.


  • Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle nach Antragsvordrucken auf Erteilung einer Erlaubnis und welche Unterlagen darüber hinaus eingereicht werden müssen
  • Gegebenenfalls Sachkundenachweise für bestimmte Tätigkeiten
  • Gegebenenfalls Führungszeugnis
  • Gegebenenfalls Skizze der Haltungseinrichtungen

Nachdem Sie den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis und gegebenenfalls weitere Unterlagen eingereicht haben, werden Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Anschließend erfolgt eine Begehung Ihrer Betriebsstätte durch den amtstierärztlichen Dienst und bei Bedarf ein Sachkundegespräch. Danach erhalten Sie die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Tierhaltung.


Gewerbsmäßig handelt, wer die genannten Tätigkeiten selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt.

Die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt, wenn eine Haltungseinheit folgenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreicht:

  • Hunde: 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder 3 oder mehr Würfe pro Jahr,
  • Katzen: 5 oder mehr fortpflanzungsfähige Katzen oder 5 oder mehr Würfe pro Jahr,
  • Kaninchen, Chinchillas: mehr als 100 Jungtiere als Heimtiere pro Jahr,
  • Meerschweinchen: mehr als 100 Jungtiere pro Jahr,
  • Mäuse, Hamster, Ratten, Gerbils: mehr als 300 Jungtiere pro Jahr,
  • Reptilien: mehr als 100 Jungtiere pro Jahr, bei Schildkröten: mehr als 50 Jungtiere pro Jahr.

Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt in der Regel vor, wenn bei Vögeln regelmäßig Jungtiere verkauft werden und

  • mehr als 25 züchtende Paare von Vogelarten bis einschließlich Nymphensittichgröße,
  • mehr als 10 züchtende Paare von Vogelarten größer als Nymphensittiche (Ausnahme: Kakadu und Ara: 5 züchtende Paare)

gehalten werden oder bei sonstigen Heimtieren ein Verkaufserlös von mehr als 2045,17 Euro jährlich zu erwarten ist.


Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Entweder schriftlich, durch Einreichung eines elektronischen Dokuments oder zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle.


Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz
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