Dienstleistung
Kommunale Eingliederungsleistungen beantragen
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie sogenannte kommunale Eingliederungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen Ihnen dabei helfen, wieder zu arbeiten.
Ihr zuständiges Jobcenter kann Sie unterstützen durch
- Schuldnerberatung,
- psychosoziale Betreuung oder
- Suchtberatung.
Bei der Schuldnerberatung bekommen Sie Hilfe bei der Ordnung Ihrer finanziellen Verhältnisse sowie bei der Tilgung Ihrer Schulden, um die Bedingungen für Ihre berufliche Eingliederung zu verbessern.
Die psychosoziale Betreuung ist möglich, wenn Sie bei seelischen Problemen oder Krisensituationen Unterstützung benötigen, damit Sie wieder arbeiten können.
Die Suchtberatung bietet Ihnen unabhängig von der Art oder Schwere der Sucht eine Unterstützung an. Sie werden beraten über
- Suchtgefährdungen,
- Suchtmittel oder
- Abhängigkeit.
Außerdem können Sie bei der Vermittlung zu weiterführenden Hilfsangeboten unterstützt werden.
Wenn Sie wegen der Betreuung von Angehörigen nicht arbeiten können, kann Sie das Jobcenter unterstützen, beispielsweise bei
- der häuslichen Pflege von Angehörigen, oder
-
der Betreuung von
- minderjährigen Kindern oder
- Kindern mit Behinderungen
Bei der Betreuung von Kindern oder der häuslichen Pflege von Angehörigen kann Ihr zuständiges Jobcenter eine Unterstützung durch Dritte organisieren, sodass Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Beachten Sie, dass Sie die Leistungen bei dem Jobcenter beantragen müssen, bevor die Kosten für die Kinderbetreuung oder häusliche Pflege von Angehörigen entstehen. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.
Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf kommunale Eingliederungsleistungen haben. Ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr zuständiges Jobcenter.
Einrichtung
Fachbereich Jobcenter
Dohuser Weg 34
26409 Wittmund
04462 86-8200
04462 86-8400
Einrichtung
Jobcenter
Magdeburger Tor 18
38350 Helmstedt
+49 5351 522-400
Einrichtung
Landkreis Aurich - Jobcenter
Mackeriege 1
26506 Norden
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26603 Aurich (Ostfriesland)
Osterstraße 33-35
26603 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr ; 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04941 16-5899
04941 16-5800
Jobcenter Norden
04941 16-5600
Jobcenter Aurich
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1045
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können die Leistungen erst in Anspruch nehmen, wenn Ihnen in einem Bescheid bestätigt wird, dass die Kosten übernommen werden.
Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Ansprechpunkt
An das örtliche Jobcenter
Voraussetzungen
- Sie müssen Bürgergeld beziehen.
-
Sie benötigen entweder
- Schuldnerberatung,
- psychosoziale Beratung oder
- Suchtberatung
-
oder nachweislich Unterstützung bei
- der Betreuung von minderjährigen Kindern,
- Kindern mit Behinderung oder
- bei der häuslichen Pflege von Angehörigen.
- Sie benötigen diese kommunale Leistung, um wieder arbeiten zu können.
Verfahrensablauf
Wenn Sie kommunale Eingliederungsleistungen persönlich beantragen wollen:
- Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrer Ansprechperson im Jobcenter
- Besprechen Sie, ob eine kommunale Eingliederungsleistung möglich ist und welche Unterstützungsleistungen Ihnen angeboten werden können.
- Sind kommunale Eingliederungsleistungen möglich, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
- Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen.
- Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus. Fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihr zuständiges Jobcenter zurück.
- Die erstattungsfähigen Kosten werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Informationen zur Beratung, Vermittlung und Eingliederungsleistungen auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Informationen zu Kommunalen Eingliederungsleistungen auf der Sozialplattform des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Schlagwörter
Suchtgefährdung, Kinderbetreuung, Unterstützung, Verschuldung, Drogen, Essstörung, Betreuung Kinder, Spielsucht, psychosoziale Betreuung, Depressionen, Erwerbstätigkeit, Beratung, Tod Angehöriger, Pflege Angehöriger, Psychische Erkrankung, berufliche Eingliederung, Suchtberatung, Insolvenzberatung, Alkoholsucht, Sucht, Schuldnerberatung, Arbeit, Schulden, Suchterkrankung
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können die Leistungen erst in Anspruch nehmen, wenn Ihnen in einem Bescheid bestätigt wird, dass die Kosten übernommen werden.
Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Ansprechpunkt
An das örtliche Jobcenter
Voraussetzungen
- Sie müssen Bürgergeld beziehen.
-
Sie benötigen entweder
- Schuldnerberatung,
- psychosoziale Beratung oder
- Suchtberatung
-
oder nachweislich Unterstützung bei
- der Betreuung von minderjährigen Kindern,
- Kindern mit Behinderung oder
- bei der häuslichen Pflege von Angehörigen.
- Sie benötigen diese kommunale Leistung, um wieder arbeiten zu können.
Verfahrensablauf
Wenn Sie kommunale Eingliederungsleistungen persönlich beantragen wollen:
- Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrer Ansprechperson im Jobcenter
- Besprechen Sie, ob eine kommunale Eingliederungsleistung möglich ist und welche Unterstützungsleistungen Ihnen angeboten werden können.
- Sind kommunale Eingliederungsleistungen möglich, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
- Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen.
- Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus. Fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihr zuständiges Jobcenter zurück.
- Die erstattungsfähigen Kosten werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Informationen zur Beratung, Vermittlung und Eingliederungsleistungen auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Informationen zu Kommunalen Eingliederungsleistungen auf der Sozialplattform des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)