Bewohnerinnen und Bewohner, deren Angehörige und Betreuerinnen und Betreuer sowie sonstige, an Leistungen von unterstützenden Wohnformen interessierte Dritte können Ihren Beratungsanspruch gegenüber den Heimaufsichtsbehörden in Anspruch nehmen.

Wenn Sie als Bewohnerin bzw. Bewohner einer unterstützenden Einrichtung der Meinung sind, dass Sie nicht Ihrem Pflege- und Betreuungsbedarf entsprechend versorgt werden, können Sie sich bei der Heimaufsichtsbehörde beschweren. [A1] 

Als Unternehmerin bzw. Unternehmer können Sie sich über die Voraussetzungen zum Betrieb unterstützender Einrichtungen informieren und beraten lassen.


Adresse
Conringstraße 27 - 30
38350 Helmstedt
Servicezeiten Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag geschlossen Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Donnerstag geschlossen Freitag 09:00 - 12:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung

Fax
+49 5351 121-2601
Telefon
+49 5351 121-2418

Ansprechpartner
Adresse
Dohuser Weg 12b
26409 Wittmund
Servicezeiten Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Fax
04462 86-1504
Telefon
04462 86-1500

Adresse
Jahnstraße 4
26789 Leer
Servicezeiten

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr

Mi. 08:30 - 12:30 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr

Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis: 

In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.


Fax
0491 926-1140
Telefon
0491 926-1102

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr,  14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr


Fax
04941 16-3299
Telefon
04941 16-0

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Fax
04471 85697
Telefon
04471 15-0

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten Siehe unter https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 85-200
Telefon
04431 85

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


Fax
04441 898-1045

Adresse
Rönnelstraße 10
26919 Brake (Unterweser)
Anfahrtsbeschreibung
Servicezeiten

Mo - Fr   08:30-12:00 Uhr
Mo - Do  14:00-15:30 Uhr
und nach  Vereinbarung


Fax
04401 4285
Telefon
04401 927-511
Hinweis
Zentrale

Adresse
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Servicezeiten Montag - Donnerstag­ 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Häufig gestellte Fragen

Die Gebühr für die Prüfung der Anzeige zur Aufnahme des Betriebes eines Heimes beträgt 30,00 Euro je Platz, mindestens jedoch 300,00 Euro.


Die Anzeige muss spätestens drei Monate vor der vorgesehenen Inbetriebnahme bei der zuständigen Stelle vorliegen. Die Übernahme eines bestehenden Heims ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt anzuzeigen.


Die Bearbeitungsdauer ist bei den jeweiligen Heimaufsichtsbehörden unterschiedlich lang. Sie hängt aber maßgeblich davon ab, ob alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden. Außerdem hängt die Bearbeitungsdauer bei neu errichteten Gebäuden oder bei Gebäuden, in denen erstmals der Betrieb eines Pflegeheims stattfindet, von einer Begehung der Heimaufsichtsbehörde ab.


Für die Anzeige von Pflegeheimen, Formen des betreuten Wohnens und ambulant betreuten Wohngemeinschaften für ältere, pflegebedürftige Menschen im Geltungsbereich des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen liegt die Zuständigkeit  beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt, in dessen/deren Gebiet die Einrichtung betrieben werden soll. Für entsprechende Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen liegt die Zuständigkeit beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend, und Familie. 


Für die Anzeige gemäß § 7 Abs. 1 NuWG wird die Verwendung des gemeinsamen Strukturerhebungsbogen der niedersächsischen Heimaufsichtsbehörden und der Verbände der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen unter Beifügung der dort geforderten Unterlagen empfohlen. Den Strukturerhebungsbogen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle, die Ihnen auch für Auskünfte bezüglich der erforderlichen Unterlagen zur Verfügung steht.


Wer den Betrieb eines Heims aufnehmen will, hat seine Absicht spätestens drei Monate vor der vorgesehenen Inbetriebnahme der Heimaufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Übernahme eines bestehenden Heims ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt anzuzeigen. Die Heimaufsichtsbehörde fordert die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen an.


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