Dienstleistung
Pflegschaft Einrichtung
Sind/ist
- die sorgeberechtigten Eltern,
- ein alleinsorgeberechtigter Elternteil oder
- eine die Vormundschaft führende Person
rechtlich oder tatsächlich verhindert einzelne Aufgaben für ein von Ihnen/Ihr vertretenes Kind wahrzunehmen oder sind/ist diese/dieser nicht in der Lage oder bereit, die erforderlichen Aufgaben auszuführen, kann durch das Amtsgericht eine Pflegschaft für konkrete Aufgabengebiete eingerichtet werden. Einige Beispiele sind nachstehend aufgeführt:
- Personensorge
- Vermögenssorge
- Gesundheitsfürsorge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Vertretung in Strafverfahren
Bei einer Pflegschaft handelt es sich nicht um eine öffentliche „Leistung“ im engeren Sinne.
Durch die Aufnahme der Pflegschaft in das Sozialgesetzbuch VIII als „andere Aufgabe“, werden die zuständigen Stellen verpflichtet, Personal für die Führung von Pflegschaften bereitzuhalten.
Die Führung einer Pflegschaft selbst kann einer bestimmten Person, einem Verein oder einem Jugendamt übertragen werden. Wem die Führung der Pflegschaft übertragen wird, entscheidet das Amtsgericht.
Die eigentliche Führung einer Pflegschaft erfolgt im Rahmen des Privatrechts. Die Personen, die die Pflegschaft führen, erfüllen für ihren Aufgabenbereich alle Aufgaben, die ohne diese Pflegschaft von den Eltern ausgeübt werden müssten.
Wird eine Pflegschaft durch ein Jugendamt geführt, wird eine dort beschäftigte Person entsprechend beauftragt. Die mit der Pflegschaft verbundenen Aufgaben nimmt diese Person eigenverantwortlich wahr.
Für den Bereich der Pflegschaft bestehen weitergehende Bestimmungen, die aufgrund ihrer Komplexität hier nicht im Einzelnen dargestellt werden können.
Einrichtung
51.64 - Vormundschaft / Pflegschaft
Batteriewall 11
38350 Helmstedt
+49 5351 121-1613
+49 5351 121-1316
Einrichtung
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Bergmannstraße 37
26789 Leer
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
0491 926-1753
0800 51-12345
Die Zentrale Rufnummer ist von Mo - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr und Mo - Do 14:00 - 15:30 Uhr zu erreichen
Einrichtung
Amtsgericht Aurich
Schloßplatz 3
26603 Aurich (Ostfriesland)
Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und nach Vereinbarung
04941 13-0
Einrichtung
Amtsgericht Brake
Bürgermeister-Müller-Straße 34
26919 Brake (Unterweser)
Montag bis Freitag 09.00 – 12.00 Uhr sowie Nachmittags nach telefonischer Vereinbarung
04401 109-111
04401 109-0
Einrichtung
Amtsgericht Braunschweig
An der Martinikirche 8
38100 Braunschweig
0531 488-0
Einrichtung
Amtsgericht Celle
Mühlenstrasse 8
29221 Celle
Postfach 1104
29201 Celle
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung.
05141 206-757
05141 206-0
Einrichtung
Amtsgericht Cloppenburg
Postfach 1941
49649 Cloppenburg
Burgstraße 9
49661 Cloppenburg
Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
04471 8800-10
04471 8800-0
Einrichtung
Amtsgericht Delmenhorst
Postfach 1144
27747 Delmenhorst
Bismarckstraße 110
27749 Delmenhorst
Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
04221 1262-160
04221 1262-0
Einrichtung
Amtsgericht Elze
Postfach 1251
31002 Elze
Bahnhofstraße 26
31008 Elze
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitags und vor Feiertagen in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
05068 9301-0
Einrichtung
Amtsgericht Helmstedt
Stobenstraße 5
38350 Helmstedt
montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr
05351 1203-50
05351 1203-0
Einrichtung
Amtsgericht Hildesheim
Postfach 100161
31101 Hildesheim
Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
05121 968-257
05121 968-0
Einrichtung
Amtsgericht Leer
Wörde 5
26789 Leer (Ostfriesland)
Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr oder nach vorheriger Absprache.
0491 6001-0
Einrichtung
Amtsgericht Norden
Norddeicher Straße 1
26506 Norden
Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr,
sowie nach Vereinbarung
04931 1809-18
04931 1809-01
Einrichtung
Amtsgericht Nordenham
Postfach 11 64
26941 Nordenham
Bahnhofstraße 56
26954 Nordenham
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung
04731 946-423
04731 946-0
Einrichtung
Amtsgericht Oldenburg
Postfach 24 71
26014 Oldenburg (Oldenburg)
Elisabethstraße 8
26135 Oldenburg (Oldenburg)
Öffnungs- und Geschäftszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
7:30 - 15:30 Uhr
Freitag
7:30 - 12:00 Uhr
Geschäftszeiten
Montag bis Freitag
9:00 - 12:00 Uhr
0441 220-3040
0441 220-0
Einrichtung
Amtsgericht Vechta
Postfach 1151
49360 Vechta
Kapitelplatz 8
49377 Vechta
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr
04441 87 06-113
04441 87 06-0
Einrichtung
Amtsgericht Westerstede
Postfach 1120
26653 Westerstede
Wilhelm-Geiler-Straße 12a
26655 Westerstede
Die Geschäftszeiten des Amtsgerichts Westerstede sind von Montag - Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und natürlich nach Vereinbarung
04488 836-10
04488 836-0
Einrichtung
Amtsgericht Wildeshausen
Delmenhorster Straße 17
27793 Wildeshausen
Postfach 1161
27778 Wildeshausen
Geschäftszeiten
Montag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr
und 14.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr
und 14.00 – 15.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
04431 84-100
04431 84-0
Einrichtung
Amtsgericht Wittmund
Am Markt 11
26409 Wittmund
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
04462 9192-93
04462 9192-0
Einrichtung
Fachdienst Jugendhilfe
Dohuser Weg 34
26409 Wittmund
04462 86-1313
04462 86-1346
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Jugendamt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Einrichtung
Jugendamt
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Einrichtung
Landkreis Aurich - Amt für Gesundheitswesen
Extumer Weg 29
26603 Aurich (Ostfriesland)
Neuer Weg 36-37
26506 Norden
Postfach 1480
26603 Aurich (Ostfriesland)
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
04941 16-5349
Gesundheitsamt Aurich
04941 16-5399
Gesundheitsamt Norden
04941 16-5300
Gesundheitsamt Aurich
04941 16-5350
Gesundheitsamt Norden
Einrichtung
Landkreis Vechta - Jugendamt
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1040
04441 898-0
Einrichtung
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 51 - Jugend
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-100
04401 927-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Wird von Beteiligten eine anwaltliche Vertretung für erforderlich gehalten, müssen die Kosten dieser Vertretung selbstverständlich getragen werden. Ggf. besteht die Möglichkeit, Leistungen der Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht, dem Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und der kreisangehörigen Kommune.
Voraussetzungen
Eine Pflegschaft ist keine Leistung, die im eigentlichen Sinn beantragt wird. Eine Pflegschaft wird eingerichtet, wenn dem Amtsgericht bekannt wird, dass eine Pflegschaft erforderlich ist.
Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn
- sorgeberechtigte Elternteile darauf hinweisen, dass sie mit einer Situation überfordert sind,
- eine Behörde darauf hinweist, dass eine Pflegschaft erforderlich erscheint,
- in einem Gerichtsverfahren festgestellt wird, dass eine Pflegschaft eingerichtet werden muss.
Unabdingbare Voraussetzung für die Einrichtung einer Pflegschaft ist, dass beide Elternteile die elterliche Sorge für einen konkret eingrenzbaren Bereich nicht ausüben können und, dass beiden Elternteilen die elterliche Sorge für diesen Bereich entzogen worden ist.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Schlagwörter
Pflegschaft Einrichtung, Pflegerin, Pfleger
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Wird von Beteiligten eine anwaltliche Vertretung für erforderlich gehalten, müssen die Kosten dieser Vertretung selbstverständlich getragen werden. Ggf. besteht die Möglichkeit, Leistungen der Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht, dem Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und der kreisangehörigen Kommune.
Voraussetzungen
Eine Pflegschaft ist keine Leistung, die im eigentlichen Sinn beantragt wird. Eine Pflegschaft wird eingerichtet, wenn dem Amtsgericht bekannt wird, dass eine Pflegschaft erforderlich ist.
Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn
- sorgeberechtigte Elternteile darauf hinweisen, dass sie mit einer Situation überfordert sind,
- eine Behörde darauf hinweist, dass eine Pflegschaft erforderlich erscheint,
- in einem Gerichtsverfahren festgestellt wird, dass eine Pflegschaft eingerichtet werden muss.
Unabdingbare Voraussetzung für die Einrichtung einer Pflegschaft ist, dass beide Elternteile die elterliche Sorge für einen konkret eingrenzbaren Bereich nicht ausüben können und, dass beiden Elternteilen die elterliche Sorge für diesen Bereich entzogen worden ist.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.