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Frau Babe

Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.

Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren ohne vorhergehende Bestellung außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung anbieten oder eine unterhaltende Tätigkeit als Schaustellerin oder Schausteller beziehungsweise nach Schaustellerart ausüben.

Beispielsweise

als Schaustellerin oder Schausteller,

als "fliegender Händlerin oder Händler" oder

als Inhaberin oder Inhaber eines Marktstandes.

Die Reisegewerbekarte ist in der Regel unbefristet gültig. Sie kann jedoch befristet erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist.

Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.


Adresse
Südertor 6
38350 Helmstedt
Servicezeiten Allgemeine Sprechzeiten: Termin nur nach Vereinbarung. Terminvereinbarungen bitte per Mail unter: gewerbe@landkreis-helmstedt.de

Fax
+49 5351 121-1608
Telefon
+49 5351 121-1103

Ansprechpartner
Adresse
Schloßstraße 11
26409 Wittmund
Servicezeiten Allgemein: Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Ausländerbehörde (nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung): Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Fax
04462 86-1604
Telefon
04462 86-1235

Adresse
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Servicezeiten Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr zusätzlich: Montag und Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Fax
04222 44-120
Telefon
04222 44

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr,  14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr


Fax
04941 16-3299
Telefon
04941 16-0

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Fax
04471 85697
Telefon
04471 15-0

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.

Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:

Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Wichtiger Hinweis:

In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.


Fax
04441 898-1037
Telefon
04441 898-0

Adresse
Bavinkstaße 23
26789 Leer
Servicezeiten

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr

Mi. 08:30 - 12:30 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr

Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis: 

In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.


Fax
0491 926-1602
Hinweis
direkt
Telefon
0491 926-1423
Hinweis
Ordnungsamt (allgemein)
Telefon
0491 926-1640
Hinweis
Ausländerbehörde

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 85-200
Telefon
04431 85-0

Adresse
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Servicezeiten Montag - Donnerstag­ 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Adresse
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Servicezeiten

Mo - Fr:  08.30 - 12.30 Uhr

Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr

Do:  14.00 - 18.00 Uhr


Fax
05491 662-88
Telefon
05491 662-0

Häufig gestellte Fragen

Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.


Die niedersächsischen Gewerbebehörden erheben nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO) entsprechende Gebühren.

Für das Reisegewerbe richtet sich die Gebührenhöhe gemäß Ta-rifnummer 40.1.19 (ggf. iVm Nr. 1.11) der Anlage zu § 1 Abs. 1 AllGO „nach Zeitaufwand“


Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.


Die gewerberechtliche Zuständigkeit in Niedersachsen ergibt sich aus der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts sowie in anderen Rechtsgebieten (ZustVO-Wirtschaft).

Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit lfd. Nr. 1 der Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 ZustVO-Wirtschaft sind für den Vollzug der GewO zuständig:

Landkreise, kreisfreie Städte, große selbständige Städte, selbständige Gemeinden.


Ihre befristete Reisegewerbekarte läuft in Kürze ab.


Reisegewerbekarte

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

bei juristischen Personen sind Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen einzureichen

gegebenenfalls Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist;

bei GmbH & Co. KG entsprechender Auszug

nur bei Tätigkeiten mit offenen Lebensmitteln oder Speisen: Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz oder amtliches Gesundheitszeugnis


Die nachträgliche Änderung der Befristung Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.


Klage vor dem Verwaltungsgericht


Ohne Bestellung, Marktstand, Reisegewerbekartenfreiheit, Handelsreisender, Schaustellerin, Schausteller, Vertreter, Unterhaltende Tätigkeit, Reisegewerbe, Gewerbeanzeige, Reisegewerbekarte verlängern, Verlängerung, Handelsvertreter, Markt, Kirmes, Haustürgeschäft, Anzeigepflicht, Waren feilbieten, Mobiler Standverkauf, Reisegewerbekarte, Vertreterin, Jahrmarkt