Dienstleistung
Rentenversicherung
Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.
Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Vordrucke bereithalten und Hilfe dazu anbieten.
Einrichtung
Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
Ruhrstraße 2
10709 Berlin, Stadt
10704 Berlin, Stadt
030 865-27240
030 865-0
Einrichtung
Gemeinde Bunde - Rentenangelegenheiten
Kirchring 2
26831 Bunde
Postfach 1251
26828 Bunde
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
04953 809-12
04953 809-0
Einrichtung
Gemeinde Dötlingen
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.
04432 950-0
Einrichtung
Gemeinde Ganderkesee - Fachdienst Soziale Hilfen
Postfach 1661
27767 Ganderkesee
Mühlenstrasse 2-4
27777 Ganderkesee
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
04222 44-120
04222 44-517
Einrichtung
Gemeinde Ostrhauderfehn - Renten
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
04952 805-0
Einrichtung
Gemeinde Uplengen - Standesamt
Alter Postweg 113
26670 Uplengen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04956 9117-33
04956 9117-0
Einrichtung
Gemeinde Visbek - Rentenamt
Postfach 1160
49429 Visbek
Rathausplatz 1
49429 Visbek
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Aufgrund der Corona-Pandemie melden Sie sich bitte vorab telefonisch an um einen Termin zu vereinbaren.
04445 8900-17
Einrichtung
Lohne (Oldenburg) - Soziales und Senioren
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
04442 886-8500
04442 886-0
Einrichtung
Stadt Elsfleth - FD 3 Ordnung, Jugend, Soziales
Rathausplatz 1
26931 Elsfleth
Montag-Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 14.30 - 16.30 Uhr
Donnerstag 14.30 - 17.30 Uhr
Einrichtung
Stadt Wittmund
Kurt-Schwitters-Platz 1
26409 Wittmund
04462 983-292
04462 983
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsvordrucke sind kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Von einer rechtzeitigen Antragstellung hängt der Beginn einer Rente ab. Deshalb kann es zweckmäßig sein, den Antrag zunächst formlos - z. B. telefonisch oder per E-Mail - zu stellen, um so eine etwaige Frist einzuhalten und den frühstmöglichen Rentenbeginn zu erreichen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke und die zusätzlich erforderlichen Unterlagen müssen Sie aber in jedem Falle umgehend nachreichen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Rentenzahlung erfolgt bisher ab dem 65. Lebensjahr (Regelaltersgrenze).
Seit 2012 wird die Altersgrenze in kleinen Schritten auf das 67. Lebensjahr angehoben.
Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet auf den Seiten der
Deutschen Rentenversicherung.
Deutschen Rentenversicherung
Welche Gebühren fallen an?
Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsvordrucke sind kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Von einer rechtzeitigen Antragstellung hängt der Beginn einer Rente ab. Deshalb kann es zweckmäßig sein, den Antrag zunächst formlos - z. B. telefonisch oder per E-Mail - zu stellen, um so eine etwaige Frist einzuhalten und den frühstmöglichen Rentenbeginn zu erreichen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke und die zusätzlich erforderlichen Unterlagen müssen Sie aber in jedem Falle umgehend nachreichen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Rentenzahlung erfolgt bisher ab dem 65. Lebensjahr (Regelaltersgrenze). Seit 2012 wird die Altersgrenze in kleinen Schritten auf das 67. Lebensjahr angehoben. Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.
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