Dienstleistung
Rodung von Waldflächen Genehmigung
Nach den Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung bedürfen Waldumwandlungen einer Genehmigung. Auch die notwendige waldrechtliche Kompensation wird in einem solchen Genehmigungsverfahren durch die zuständige Behörde geprüft. In dem Verfahren werden zudem weitere Fachbehörden beteiligt.
Die Waldbehörde kann die Genehmigung erteilen, wenn die Waldumwandlung Belangen der Allgemeinheit dient oder erhebliche wirtschaftliche Interessen der waldbesitzenden Person die Umwandlung erfordern und diese Belange und Interessen unter Berücksichtigung der Kompensation höher gewichtet werden als das Interesse an der Erhaltung des Waldes mit seinen Waldfunktionen.
Eine Waldumwandlung soll nur mit der Auflage einer Erstaufforstung genehmigt werden, die den Waldfunktionen entspricht, mindestens jedoch den gleichen Flächenumfang hat. Kompensationen durch andere waldbauliche Maßnahmen und eine Walderhaltungsabgabe sind in Ausnahmefall möglich.
Im Fall der Walderhaltungsabgabe soll die Waldbehörde die Abgabe des Waldbesitzers für Erstaufforstungen verwenden.
Die Genehmigung muss vorliegen, bevor mit dem Fällen, dem Roden oder der sonstigen Beseitigung begonnen wird.
Hinweis: Sonderregelungen im Verfahren gibt es soweit die Umwandlung erforderlich wird, bei Regelungen in einem Bebauungsplan, einer städtebaulichen Satzung, einer Baugenehmigung, einer Bodenabbaugenehmigung oder einer naturschutzrechtlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahme.
Einrichtung
Amt für Planung und Naturschutz
Bergmannstraße 37
26789 Leer
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
0491 926-1751
0491 926-1206
Naturschutz
0491 926-1238
Planung
0491 926-1213
Denkmalpflege
0491 926-1221
Geografisches Informationssystem (GIS)
Einrichtung
Amt für regionale Entwicklung und Naturschutz
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Einrichtung
Amt für Umwelt und Klimaschutz
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr
04941 16-6099
04941 16-0
Einrichtung
Landkreis Vechta - Amt für Umwelt und Tiefbau
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1041
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Für die Genehmigung können Verwaltungsgebühren entstehen. Auch im Falle eines negativen Bescheids können Verwaltungsgebühren anfallen.
*Die Kosten sind in der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung- AllGO-) in der jeweils gültigen Fassung festgelegt.
Bearbeitungsdauer
Bei Waldumwandlungen ist die Dauer abhängig von der Komplexität des Vorhabens.
Ansprechpunkt
Waldbehörde der Region Hannover, des Landkreises, der kreisfreien Stadt
Voraussetzungen
Formloser schriftlicher Antrag,
Antragsteller (Name, Anschrift), Datum, Unterschrift
Beschreibung der Waldumwandlung mit Angaben zur Fläche, die umgewandelt werden soll:
- Gemarkung, Flur, Flurstück, Flächengröße, Größe der Umwandlungsfläche,
-Lageplan/ Flurkartenausschnitt bzw. Karte als Luftbild mit eingezeichneter Fläche der Waldumwandlung
- vorgesehene künftige Nutzung
-Begründung des Antrages mit Ausführungen zu privaten, wirtschaftlichen, öffentlichen Interessen
-Eigentumsnachweis der Waldumwandlungsfläche (Aktueller Grundbuchauszug, Katasterauszug oder Kaufvertrag mit Auflassungsvormerkung)
- Wenn der Antragsteller nicht Eigentümer der Fläche ist, ist dem Antrag eine Einverständniserklärung des Eigentümers für die Waldumwandlung erforderlich
- Angabe zu geplanten Verfahren
-Angaben zum geplanten Zeitraum der Durchführung
- Angebote zu vorgesehenen waldrechtlichen Kompensationen zum Ausgleich der nachteiligen Wirkungen der Waldumwandlung
-Gemarkung, Flur, Flurstück, Flächengröße, Größe der Ersatzaufforstung,
-Lageplan/ Flurkartenausschnitt bzw. Karte als Luftbild mit eingezeichneter Fläche der Ersatzaufforstung
-Eigentumsnachweis der Ersatzaufforstungsfläche (Aktueller Grundbuchauszug, Katasterauszug oder Kaufvertrag mit Auflassungsvormerkung)
- Wenn der Antragsteller nicht Eigentümer der Fläche ist, ist dem Antrag eine Einverständniserklärung des Eigentümers für die Erstaufforstung erforderlich
-Ggf. Versicherung das angebotene Ersatzaufforstungen nicht bereits auf Grund anderer gesetzlicher oder behördlicher Auflagen erbracht werden muss
Formulare
Formlose schriftliche Antragsstellung erforderlich.
Einzelne Waldbehörden halten für die Leistung Formulare zum Download bereit.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist mit den genannten Anlagen versehen schriftlich oder online bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Behörde wird dann alle Träger öffentlicher Belange anhören und in Auswertung der Stellungnamen über die Möglichkeit der Erteilung der angestrebten Genehmigung für die Waldumwandlung entscheiden.
Sie reichen Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Waldbehörde ein.
Das weitere Verfahren läuft wie folgt ab:
Prüfung der Unterlagen durch die Waldbehörde.
Ggf. werden andere Fachbehörden beteiligt.
Prüfung und Entscheidung über den Antrag.
Bei Erteilung einer Genehmigung wird der Genehmigungsbescheid an Sie übermittelt. Bei Nichterteilung erhalten Sie einen negativen Bescheid.
Achtung: Die Genehmigung muss vorliegen, bevor mit dem Fällen, dem Roden oder der sonstigen Beseitigung begonnen wird.
Ergänzender Hinweis: Im Falle größerer Waldumwandlungen ist eine Prüfung oder Vorprüfung der Umweltverträglichkeit erforderlich.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Schlagwörter
Umwandlung von Wald, Beseitigung von Wald, Waldbeseitigung, Waldrodung, Waldumwandlung
Welche Gebühren fallen an?
Für die Genehmigung können Verwaltungsgebühren entstehen. Auch im Falle eines negativen Bescheids können Verwaltungsgebühren anfallen.
*Die Kosten sind in der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung- AllGO-) in der jeweils gültigen Fassung festgelegt.
Bearbeitungsdauer
Bei Waldumwandlungen ist die Dauer abhängig von der Komplexität des Vorhabens.
Ansprechpunkt
Waldbehörde der Region Hannover, des Landkreises, der kreisfreien Stadt
Voraussetzungen
Formloser schriftlicher Antrag,
Antragsteller (Name, Anschrift), Datum, Unterschrift
Beschreibung der Waldumwandlung mit Angaben zur Fläche, die umgewandelt werden soll:
- Gemarkung, Flur, Flurstück, Flächengröße, Größe der Umwandlungsfläche,
-Lageplan/ Flurkartenausschnitt bzw. Karte als Luftbild mit eingezeichneter Fläche der Waldumwandlung
- vorgesehene künftige Nutzung
-Begründung des Antrages mit Ausführungen zu privaten, wirtschaftlichen, öffentlichen Interessen
-Eigentumsnachweis der Waldumwandlungsfläche (Aktueller Grundbuchauszug, Katasterauszug oder Kaufvertrag mit Auflassungsvormerkung)
- Wenn der Antragsteller nicht Eigentümer der Fläche ist, ist dem Antrag eine Einverständniserklärung des Eigentümers für die Waldumwandlung erforderlich
- Angabe zu geplanten Verfahren
-Angaben zum geplanten Zeitraum der Durchführung
- Angebote zu vorgesehenen waldrechtlichen Kompensationen zum Ausgleich der nachteiligen Wirkungen der Waldumwandlung
-Gemarkung, Flur, Flurstück, Flächengröße, Größe der Ersatzaufforstung,
-Lageplan/ Flurkartenausschnitt bzw. Karte als Luftbild mit eingezeichneter Fläche der Ersatzaufforstung
-Eigentumsnachweis der Ersatzaufforstungsfläche (Aktueller Grundbuchauszug, Katasterauszug oder Kaufvertrag mit Auflassungsvormerkung)
- Wenn der Antragsteller nicht Eigentümer der Fläche ist, ist dem Antrag eine Einverständniserklärung des Eigentümers für die Erstaufforstung erforderlich
-Ggf. Versicherung das angebotene Ersatzaufforstungen nicht bereits auf Grund anderer gesetzlicher oder behördlicher Auflagen erbracht werden muss
Formulare
Formlose schriftliche Antragsstellung erforderlich.
Einzelne Waldbehörden halten für die Leistung Formulare zum Download bereit.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist mit den genannten Anlagen versehen schriftlich oder online bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Behörde wird dann alle Träger öffentlicher Belange anhören und in Auswertung der Stellungnamen über die Möglichkeit der Erteilung der angestrebten Genehmigung für die Waldumwandlung entscheiden.
Sie reichen Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Waldbehörde ein.
Das weitere Verfahren läuft wie folgt ab:
Prüfung der Unterlagen durch die Waldbehörde.
Ggf. werden andere Fachbehörden beteiligt.
Prüfung und Entscheidung über den Antrag.
Bei Erteilung einer Genehmigung wird der Genehmigungsbescheid an Sie übermittelt. Bei Nichterteilung erhalten Sie einen negativen Bescheid.
Achtung: Die Genehmigung muss vorliegen, bevor mit dem Fällen, dem Roden oder der sonstigen Beseitigung begonnen wird.
Ergänzender Hinweis: Im Falle größerer Waldumwandlungen ist eine Prüfung oder Vorprüfung der Umweltverträglichkeit erforderlich.
Rechtsbehelf
Widerspruch