Wer als öffentlich bestellte und vereidigte sachverständige Person auf den Gebieten der Wirtschaft einschließlich des Bergwesens, der Hochsee- und Küstenfischerei sowie der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaues tätig ist oder tätig werden will, ist auf Antrag durch die zuständige Stelle für bestimmte Sachgebiete öffentlich zu bestellen und zu vereidigen.

Die öffentliche Bestellung bescheinigt, dass die antragstellende Person auf einem bestimmten Sachgebiet besonders qualifiziert ist. Ausschlaggebend sind die persönliche Eignung und die besondere Sachkunde.
Aufgabe der sachverständigen Personen ist es, einen Sachverhalt unparteiisch und unabhängig vom Auftraggeber verbindlich zu beurteilen. Damit wird die notwendige Objektivität gewährleistet.

Öffentlich bestellte und vereidigte sachverständige Personen müssen ihre Sachkunde gegenüber der zuständigen Stelle nachweisen.


Adresse
Burgplatz 2+2a
38100 Braunschweig
Adresse
Friedensstraße 6
21335 Lüneburg

Fax
04131 712-201
Fax
0531 1201-333
Telefon
0531 1201-0
Telefon
04131 712-0

Adresse
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich (Ostfriesland)

Fax
04941 1797-40
Telefon
04941 1797-0

Adresse
Braunschweiger Straße 53
31134 Hildesheim

Fax
05121 33836
Telefon
05121 162-0

Adresse
Theaterwall 32
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Fax
0441 232-218
Telefon
0441 232-0

Adresse
Brabandtstraße 11
38100 Braunschweig

Fax
0531 4715-299
Telefon
0531 4715-0

Adresse
Am Schäferstieg 2
21680 Stade

Fax
04141 524-111
Telefon
04141 524-0

Adresse
Ringstraße 4
26721 Emden

Fax
04921 8901-33
Telefon
04921 8901-0

Adresse
Schiffgraben 49
30175 Hannover

Fax
0511 3107-333
Telefon
0511 3107-0

Adresse
Am Sande 1
21335 Lüneburg

Fax
04131 742180
Telefon
04131 742424

Adresse
Hohenzollernstraße 52
30161 Hannover

Fax
0049-511 39789-34
Telefon
0049-511 39789-0

Adresse
Mars-la-Tour-Straße 1-13
26121 Oldenburg (Oldenburg)

Fax
0441 801-180
Telefon
0441 801-0

Adresse
Moslestraße 6
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Fax
0441 2220-111
Telefon
0441 2220-0

Adresse
Rauchstraße 26
10787 Berlin, Stadt
Postfach
Postfach 301882
10746 Berlin, Stadt

Fax
030 726161-212
Telefon
030 726161-0

Häufig gestellte Fragen

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt bei der für den Beruf zuständigen Kammer.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.


Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

  • Bedarf an Sachverständigenleistungen
  • Nachweis der besonderen Sachkunde
  • keine Bedenken gegen die Eignung 

  • formloser Antrag mit Lebenslauf
  • Erklärung zur Sachverständigenordnung
  • Abschriften/Kopien von Abschlusszeugnissen/Diplomen
  • Angabe von 5 Referenzen, die über Kenntnisse etc. gehört werden können
  • Durchschläge von mindestens 3 Gutachten
  • eine Erklärung, ob und bei welchen Kammern bereits ein Antrag gestellt wurde und mit welchem Ergebnis
  • Nachweis über den Besuch von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
  • 1 Passfoto in Farbe
  • aktuelles Führungszeugnis (Belegart O)

Das Verfahren zur öffentlichen Bestellung einer Sachverständigen/eines Sachverständigen beginnt mit einem Antrag und ausführlichen Vorgesprächen. Nach der Prüfung der einzureichenden Unterlagen erfolgt eine Überprüfung der persönlichen Eignung. Die Überprüfung der sogenannten besonderen Sachkunde vor einem Fachgremium gliedert sich wie folgt:

  • Vorab-Überprüfung einzureichender Gutachten, Veröffentlichungen und sonstiger Qualifikationsnachweis,
  • schriftliche und mündliche Überprüfung,
  • Votum des Fachgremiums und des Sachverständigenausschusses der zuständigen Stelle.

Liegen alle Voraussetzungen vor, schließt sich die Vereidigung an.
Die zu bestellende sachverständige Person hat die Verpflichtungserklärung, die Vereidigungserklärung und die Einwilligung in die Datenverwendung zu unterzeichnen. Wird das Sachgebiet einer Bestellung geändert oder erweitert, so genügt statt der Eidesleistung die Bezugnahme auf den früher geleisteten Eid.

Sachverständige Personen sind darauf zu vereidigen, dass sie ihre Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und ihre Gutachten entsprechend erstatten werden. Die öffentliche Bestellung kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden.

Unter den ausgeführten Voraussetzungen erfolgt auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung von besonders geeigneten Personen, die auf den Gebieten der Wirtschaft

  • bestimmte Tatsachen in Bezug auf Sachen, insbesondere die Beschaffenheit, Menge, Gewicht oder richtige Verpackung von Waren feststellen oder
  • die ordnungsgemäße Vornahme bestimmter Tätigkeiten überprüfen.

Die Tätigkeit der Sachverständigen/des Sachverständigen ist beendet, wenn die öffentliche Bestellung erlischt. Das ist der Fall, wenn

  • die sachverständige Person gegenüber der jeweiligen zuständigen Stelle erklärt, dass er nicht mehr als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige/öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger tätig sein will,
  • die Zeit, für die die sachverständige Person öffentlich bestellt ist, abläuft,
  • die zuständige Stelle die öffentliche Bestellung zurücknimmt oder widerruft. 

Die sachverständige Preson hat nach Erlöschen der öffentlichen Bestellung der zuständigen Stelle Bestellungsurkunde, Ausweis und Rundstempel zurückzugeben.