Wenn Sie als Inhaberin oder Inhaber eines Betriebes, der den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, verantwortliche Personen nach § 19 Sprengstoffgesetz bestellen, müssen Sie die Bestellung der zuständigen Stelle anzeigen. Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.


Adresse
Stilleweg 2
30655 Hannover

Fax
+49 511 643-2304
Telefon
+49 511 643-0

Adresse
Ludwig-Winter-Str. 2
38120 Braunschweig

Fax
+49 531 35476-333
Telefon
+49 531 35476-0

Adresse
Im Werder 9
29221 Celle

Fax
05141 755-88
Telefon
05141 755-0

Adresse
Brückstraße 38
26725 Emden

Fax
04921 9217-59
Fax
04921 9217-58
Telefon
04921 9217-0

Adresse
Alva-Myrdal-Weg 1
37085 Göttingen

Fax
0551 5070-250
Telefon
0551 5070-01

Adresse
Freundallee 9a
30173 Hannover

Fax
0511 9096-199
Telefon
0511 9096-0

Adresse
Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim

Fax
05121 163-999
Telefon
05121 163-0

Adresse
Johann-Domann-Straße 2
49080 Osnabrück

Fax
0541 503-501
Telefon
0541 503-500

Häufig gestellte Fragen

Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung sind unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.


Für Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen: LBEG

Für alle anderen Betriebe: Staatliche Gewerbeaufsichtsämter

Hinweis: Das Gewerbeaufsichtsamt Celle ist in Angelegenheiten des Sprengstoffrechts außer für das eigene Aufsichtsgebiet auch für die Aufsichtsgebiete der Gewerbeaufsichtsämter Cuxhaven und Lüneburg zuständig; das Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück ist außer für das eigene Aufsichtsgebiet auch für die Aufsichtsgebiete der Gewerbeaufsichtsämter Emden und Oldenburg zuständig. Alle anderen Gewerbeaufsichtsämter nehmen die Zuständigkeit im Sprengstoffrecht in ihrem eigenen Aufsichtsgebiet wahr.


Als verantwortliche Person kann nur die Inhaberin / der Inhaber eines Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes bestellt werden. 


Verantwortliche Person nach Sprengstoffrecht, Verantwortliche Person, §19 Sprengstoffgesetz, Mitteilung einer verantwortlichen Person