Dienstleistung
Studienbeiträge in Niedersachsen: Erhebung
Ab dem Wintersemester 2014/2015 erhebt das Land Niedersachsen keine Studiengebühren mehr. Damit leistet Niedersachsen einen wesentlichen Beitrag für mehr Chancengleichheit beim Hochschulzugang. Finanzielle Zugangshürden werden abgebaut, um mehr jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen.
Das Land wird den Hochschulen die wegfallenden Studiengebühren zu 100 Prozent ersetzen. Diese Mittel dürfen ausschließlich dafür verwendet werden, um die Qualität der Lehre und der Studienbedingungen an den niedersächsischen Hochschulen weiter zu verbessern. Das Land passt die Mittel dynamisch an die Zahl der Studierenden an.
Informationen zu den Studiengebühren auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK)
Einrichtung
Dezernat 3 - Akademische Angelegenheiten
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
+49 511 9296-8888
Hohnsen 4
31134 Hildesheim
05121 8810
Einrichtung
Hochschule Emden/Leer
Einrichtung
Hochschule Emden/Leer (Campus Leer)
Einrichtung
Hochschule Osnabrück
Einrichtung
Jade Hochschule (Standort Elsfleth)
Weserstraße 52
26931 Wehrder
04404 9288-4141
Immatrikulations- und Prüfungsamt
04404 92880
04404 9288-4171
Immatrikulations- und Prüfungsamt
Einrichtung
Jade Hochschule (Standort Oldenburg)
Ofener Straße 16/19
26121 Oldenburg (Oldenburg)
0441 7708-3100
Immatrikulations- und Prüfungsamt
0441 77080
0441 7708-3202
Immatrikulations- und Prüfungsamt
Einrichtung
Jade Hochschule (Standort Wilhelmshaven)
Friedrich-Paffrath-Straße 101
26389 Wilhelmshaven
04421 985-2730
Immatrikulations- und Prüfungsamt
04421 9850
04421 985-2215
Immatrikulations- und Prüfungsamt
Einrichtung
Leibniz Universität Hannover
Welfengarten 1
30167 Hannover
0511 762-3456
0511 762-0
0511 762-2020
Studieninfoservice
Einrichtung
Leuphana Universität Lüneburg
Universitätsallee 1
21335 Lüneburg
04131 6771090
04131 6770
Einrichtung
Medizinische Hochschule Hannover
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
+49 511 532-6020
Studierendensekretariat
0511 532-0
+49 511 532-9056
Studierendensekretariat
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel
05331 939-77770
Immatrikulationsbüro
Einrichtung
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 2
30559 Hannover
Postfach 71 11 80
30545 Hannover
0511 95360
Adolph-Roemer-Straße 2A
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
+49 5323 72-3168
+49 5323 72-2218
+49 5323 72-3890
Einrichtung
Universität Göttingen
Wilhelmsplatz 1
37073 Göttingen
Postfach 3744
37085 Göttingen
0551 390
+49 551 39-113
Studierendenbüro
Einrichtung
Universität Göttingen (Universitätsmedizin)
Robert-Koch-Straße 40
37075 Göttingen
0551 390
Einrichtung
Universität Hildesheim
Einrichtung
Universität Oldenburg
Ammerländer Heerstraße 114-118
26129 Oldenburg (Oldenburg)
0441 798-0
Einrichtung
Universität Osnabrück
Postfach 4469
49074 Osnabrück
0541 969-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Hochschule.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Hinweise (Besonderheiten)
Neu ist, dass die Studierenden verbindlich mitbestimmen können, wie das Geld an ihrer Hochschule eingesetzt wird. Eine entsprechende Änderung wird in das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) aufgenommen.
Zeitgleich mit der Abschaffung der Studiengebühren verbessert Niedersachsen die Bedingungen für Langzeitstudierende. Überschreiten Studierende die Regelstudienzeit, müssen sie künftig erst nach sechs Semestern Langzeitstudiengebühren bezahlen, und nicht wie bisher schon nach 4 Semestern.
Auch werden die Erziehung von Kindern, die Pflege von nahen Angehörigen und hochschulpolitische Tätigkeit berücksichtigt. Die Gebühren werden zudem deutlich gesenkt. Die Änderungen sollen dazu beitragen, die Studienerfolgsquote zu erhöhen.
Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Hochschule.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Hinweise (Besonderheiten)
Neu ist, dass die Studierenden verbindlich mitbestimmen können, wie das Geld an ihrer Hochschule eingesetzt wird. Eine entsprechende Änderung wird in das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) aufgenommen.
Zeitgleich mit der Abschaffung der Studiengebühren verbessert Niedersachsen die Bedingungen für Langzeitstudierende. Überschreiten Studierende die Regelstudienzeit, müssen sie künftig erst nach sechs Semestern Langzeitstudiengebühren bezahlen, und nicht wie bisher schon nach 4 Semestern.
Auch werden die Erziehung von Kindern, die Pflege von nahen Angehörigen und hochschulpolitische Tätigkeit berücksichtigt. Die Gebühren werden zudem deutlich gesenkt. Die Änderungen sollen dazu beitragen, die Studienerfolgsquote zu erhöhen.
Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG)