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Herr Klopfleisch

Mit dem Begriff Altlastverdachtsflächen werden Flächen bezeichnet, bei denen der Verdacht einer Altlast besteht. Altlasten sind z.B. stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen, Rüstungsstandorte und Betriebsflächen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde (Altstandorte), soweit hierdurch schädliche Bodenveränderungen oder andere Gefahren hervorgerufen werden. Im Altlastenverzeichnis sind die Daten über Altlasten und altlastverdächtige Flächen zusammengefasst.

Nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) hat jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Das UIG gilt in Niedersachsen in Verbindung mit dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG). Der Zugang kann durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder auf andere Weise eröffnet werden. Auf Antrag kann deshalb jede Person Auskünfte aus dem Altlastenkataster erhalten. Von Bedeutung sind derartige Auskünfte z.B. beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, bei Bauvorhaben oder Abrissprojekten sowie bei Grundwassernutzungen im Umfeld von Altlasten. Allerdings kann es sich bei den Informationen über eine Altlast oder altlastverdächtige Fläche in vielen Fällen um personenbezogene Daten handeln. Die zuständige Stelle muss dann prüfen, ob durch das Bekanntgeben der Informationen Interessen des Betroffenen erheblich beeinträchtigt würden; gegebenenfalls muss sie eine Abwägung vornehmen.
 


Umweltinformationsgesetz (UIG)
Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG)

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38350 Helmstedt

Ansprechpartner
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Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Servicezeiten Montag - Donnerstag­ 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

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04431 85-200
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04431 85-0

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26789 Leer
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Do. 08:30 - 12:30 Uhr

Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis: 

In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.


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0491 926-1754
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0491 926-1264
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Bauberatung, Erteilung von Baugenehmigungen
Telefon
0491 926-1248
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Immissionsschutz
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0491 926-1217
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Wohnraumförderung
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0491 926-1317
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Abfallrecht und Bodenschutz

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Schloßstraße 9
26409 Wittmund
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04462 86-1266
Telefon
04462 86-01

Postfach
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Servicezeiten

Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.


Telefon
04432 950-0

Adresse
Hoheberger Weg 36
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)

Fax
04941 16-7099
Telefon
04941 16-0

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


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04471 85697
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04471 15-0

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Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
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Postfach 1353
49375 Vechta
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Montag 08:30 - 12:30 Uhr
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Poggenburger Straße 15
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Mo - Fr   08:30-12:00 Uhr
Mo - Do  14:00-15:30 Uhr
und nach  Vereinbarung


Fax
04401 927-100
Telefon
04401 927-0

Häufig gestellte Fragen

Für die Auskunft werden ab einem Bearbeitungsaufwand von einer halben Stunde Gebühren erhoben.


nach Eingang des Antrags
Bearbeitungsdauer: 1 Monat
bei umfangreichen und komplexen Umweltinformationen
Bearbeitungsdauer: 2 Monate

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, bestimmten weiteren Städten und der Region Hannover.


Auskünfte sind schriftlich zu beantragen. Für einen Antrag werden benötigt:

  • Angaben zu Gemeinde, Ortsteil oder Gemarkung,
  • Straße und Hausnummer, falls nicht bekannt geografische Koordinaten oder Flur und Flurstücke.

Weitere Nachweise können sein:

  • Zustimmung des Grundstückseigentümers,
  • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses.

Bodenkontamination, kontaminierte Fläche