Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen – einschließlich des Fahrers – zu befördern. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen.

Der Unternehmer/die Unternehmerin ist verantwortlich für

  • das Eingeben der Unternehmenskarte in das digitale Kotrollgerät zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen
  • die ordnungsgemäße Nutzung des digitalen Kontrollgeräts
  • die Sicherstellung des einwandfreien Funktionierens des digitalen Kontrollgeräts
  • den problemlosen Ausdruck aus dem digitalen Kontrollgerät im Falle einer Kontrolle
  • die ordnungsgemäße Verwendung der Fahrerkarte durch den Fahrer/die Fahrerin
  • das Kopieren, die Sicherung und die Archivierung (2 Jahre) der Daten aus dem digitalen Kontrollgerät nach spätestens 90 Tagen und der Fahrerkarte nach spätestens 28 Tagen nach § 2 Abs. 5 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV)
  • das Löschen der Archivierten Daten nach Ablauf der 2 Jahresfrist entsprechend Datenschutzgesetz

Mit der Unternehmenskarte erhält der Unternehmer Zugang zum Kontrollgerät.


§ 2 Abs. 5 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV)
Informationen zu den Kontrollgerätkarten

Adresse
Ludwig-Winter-Str. 2
38120 Braunschweig

Fax
+49 531 35476-333
Telefon
+49 531 35476-0

Adresse
Im Werder 9
29221 Celle

Fax
05141 755-88
Telefon
05141 755-0

Adresse
Brückstraße 38
26725 Emden

Fax
04921 9217-59
Fax
04921 9217-58
Telefon
04921 9217-0

Adresse
Alva-Myrdal-Weg 1
37085 Göttingen

Fax
0551 5070-250
Telefon
0551 5070-01

Adresse
Freundallee 9a
30173 Hannover

Fax
0511 9096-199
Telefon
0511 9096-0

Adresse
Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim

Fax
05121 163-999
Telefon
05121 163-0

Adresse
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Fax
0441 80077-299
Telefon
0441 80077-0

Adresse
Johann-Domann-Straße 2
49080 Osnabrück

Fax
0541 503-501
Telefon
0541 503-500

Häufig gestellte Fragen

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Unternehmenskarte ist 5 Jahre gültig und kann frühestens 6 Monate vor Ablauf neu beantragt werden.


Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.


Folgende Angaben sind nach § 9 Abs. 1 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV) zu erbringen:

  • Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
  • Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen

§ 9 Abs. 1 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV)

Der Antrag ist durch den Unternehmer/die Unternehmerin, eine/n Vertretungsbefugte/n oder eine bevollmächtigte Person persönlich zu stellen.


Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Unternehmenskarten werden unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt und grundsätzlich an das Unternehmen direkt übersandt. Es können mehrere Unternehmenskarten für ein Unternehmen ausgestellt werden. Die Anzahl der auszugebenden Unternehmenskarten in einer Kartennummernserie ist auf maximal 62 Unternehmenskarten pro Unternehmen begrenzt. Bei darüber hinaus erforderlichen Unternehmenskarten wird die Zuteilung einer weiteren Kartenseriennummer erforderlich.