Bei Diebstahl oder Verlust der Unternehmenskarte ist die Ausstellung einer Ersatzkarte möglich.


Informationen auf den Internetseiten der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht

Adresse
Ludwig-Winter-Str. 2
38120 Braunschweig

Fax
+49 531 35476-333
Telefon
+49 531 35476-0

Adresse
Im Werder 9
29221 Celle

Fax
05141 755-88
Telefon
05141 755-0

Adresse
Brückstraße 38
26725 Emden

Fax
04921 9217-59
Fax
04921 9217-58
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04921 9217-0

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Alva-Myrdal-Weg 1
37085 Göttingen

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0551 5070-250
Telefon
0551 5070-01

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Freundallee 9a
30173 Hannover

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0511 9096-199
Telefon
0511 9096-0

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Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim

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05121 163-999
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05121 163-0

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Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)

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0441 80077-299
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Johann-Domann-Straße 2
49080 Osnabrück

Fax
0541 503-501
Telefon
0541 503-500

Häufig gestellte Fragen

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die neue Unternehmenskarte ist binnen 7 Kalendertagen unter Angabe der Gründe für die vorzeitige Antragstellung zu beantragen.

Der Antrag stellenden Person wird innerhalb von 5 Werktagen, gerechnet ab dem Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen, eine neue Unternehmenskarte ausgehändigt.

Das Gültigkeitsende der zu ersetzenden Unternehmenskarte entspricht dem Gültigkeitsende der vorherigen Unternehmenskarte, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Kalendertage beträgt.


Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.


Der Antrag ist durch den Unternehmer/die Unternehmerin, eine/n Vertretungsbefugte/n oder eine bevollmächtigte Person persönlich zu stellen.


Im Fall eines Diebstahls ist der zuständigen Stelle eine Diebstahlanzeige der Polizei vorzulegen. Erst danach kann eine neue Unternehmenskarte beantragt werden.


Mit Ausstellung der Ersatzkarte verliert die ersetze Karte ihre Gültigkeit. Eine wiederaufgefundene Karte ist der zuständigen Stelle zurückzugeben.