Dienstleistung
Unterrichtung für Gastwirte
Die Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt.
Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus.
Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten.
Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis) wird im Anschluss an die Veranstaltung durch die IHK übergeben. Sie gilt bundesweit.
Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Braunschweig
Brabandtstraße 11
38100 Braunschweig
0531 4715-299
0531 4715-0
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser
Am Schäferstieg 2
21680 Stade
04141 524-111
04141 524-0
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Hannover
Schiffgraben 49
30175 Hannover
0511 3107-333
0511 3107-0
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Am Sande 1
21335 Lüneburg
04131 742180
04131 742424
Einrichtung
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
Moslestraße 6
26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 2220-111
0441 2220-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK
Zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer sehen Sie im IHK-Zuständigkeitsfnder
IHK-Zuständigkeitsfinder
Voraussetzungen
- keine besonderen Voraussetzungen
Formulare
- Formulare: Anmeldeformular
- OnlineVerfahren: teilweise Online-Anmeldung möglich
- Schriftform: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
Verfahrensablauf
Die Gaststättenunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
- Sie melden sich bei einer IHK zur Unterrichtung an
- Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert ca. 45 Stunden
- Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung
- Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden
Weiterführende Informationen
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden:
IHK-Zuständigkeitsfinder
Schlagwörter
Hygiene, Kneipe, Lebensmittel, Lebensmittelschulung, Alkoholausschank, Gaststätten, Lebensmittelunterrichtungsnachweis, Restaurant, Schanklizenz, Konzession, Gaststättenerlaubnis, Unterrichtung Gaststättengewerbe
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK
Zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer sehen Sie im IHK-Zuständigkeitsfnder
IHK-Zuständigkeitsfinder
Voraussetzungen
- keine besonderen Voraussetzungen
Formulare
- Formulare: Anmeldeformular
- OnlineVerfahren: teilweise Online-Anmeldung möglich
- Schriftform: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
Verfahrensablauf
Die Gaststättenunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
- Sie melden sich bei einer IHK zur Unterrichtung an
- Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert ca. 45 Stunden
- Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung
- Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden
Weiterführende Informationen
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder