Im Falle eines Wechsels des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin bzw. auf Verlangen des Unternehmens ist die Werkstattkarte von der verantwortlichen Fachkraft unverzüglich der Werkstatt zurückzugeben.


Informationen auf den Internetseiten der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht

Adresse
Ludwig-Winter-Str. 2
38120 Braunschweig

Fax
+49 531 35476-333
Telefon
+49 531 35476-0

Adresse
Im Werder 9
29221 Celle

Fax
05141 755-88
Telefon
05141 755-0

Adresse
Brückstraße 38
26725 Emden

Fax
04921 9217-59
Fax
04921 9217-58
Telefon
04921 9217-0

Adresse
Alva-Myrdal-Weg 1
37085 Göttingen

Fax
0551 5070-250
Telefon
0551 5070-01

Adresse
Freundallee 9a
30173 Hannover

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0511 9096-199
Telefon
0511 9096-0

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Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim

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05121 163-999
Telefon
05121 163-0

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Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)

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0441 80077-299
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Adresse
Johann-Domann-Straße 2
49080 Osnabrück

Fax
0541 503-501
Telefon
0541 503-500

Häufig gestellte Fragen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Werkstattkarte ist der zuständigen Stelle zeitnah zurückzugeben.


Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Wird die Werkstattkarte von der Fachkraft nicht zurückgegeben, hat der Unternehmer/die Unternhmerin die zuständige Stelle unverzüglich von der Weigerung der Kartenrückgabe zu unterrichten und nachzuweisen, dass alles unternommen wurde, um die von der verantwortlichen Fachkraft mitgenommene und nicht zurückgegebene Werkstattkarte zurückzuerhalten.