Dienstleistung
Zulassung von Brütereien, Zucht- und Nutzgeflügelhaltungen für den Handel mit anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen
Wenn Sie innergemeinschaftlich mit Nutzgeflügel, Bruteiern oder Eintagsküken handeln möchten, benötigen Sie eine Zulassung.
Charlotte-von-Veltheim-Weg 5
38350 Helmstedt
+49 5351 121-2600
+49 5351 121-2595
Friesenstraße 30
26789 Leer
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
0491 926-1374
0491 926-1451
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
04941 16-3999
04941 16-0
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
An der Christoph-Bernhard-Bastei 8
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1036
04441 898-0
Einrichtung
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Lange Straße 15
26655 Westerstede
Einrichtung
Veterinäramt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Die Höhe ergibt sich im Laufe des Verfahrens.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Zulassung bei den zuständigen Stellen muss vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit erfolgen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Veterinärämtern der Landkreise, der Region Hannover und der kreisfreien Städte sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.
Voraussetzungen
Es sind festgelegte Anforderungen an die Einrichtung und Funktionsweise des Betriebes einzuhalten, ein genehmigtes betriebliches Gesundheitskontrollprogramm in Bezug auf bestimmte Krankheiten ist durchzuführen. Betriebe dürfen für eine Zulassung nur Geflügel halten. Außerdem werden die Betriebe regelmäßigen amtlichen Gesundheitskontrollen unterzogen.
Nähere Informationen über die Anforderungen für eine Zulassung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stelle.
Formulare
Aktuell ist die Beantragung der Leistung grundsätzlich nur in papiergebundener Form möglich. Nach Absprache mit der zuständigen Stelle können der Antrag und eventuell weitere erforderliche Dokumente gegebenenfalls auch elektronisch eingereicht werden.
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Nachweise und Unterlagen Sie erbringen müssen.
Verfahrensablauf
- Antragstellung bei der zuständigen Stelle.
- Gegebenenfalls im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Vor-Ort-Kontrolle
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Abs. 1 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
Richtlinie 2009/158/EG des Rates vom 30.11.2009
§ 15 Abs. 1 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) Richtlinie 2009/158/EG des Rates vom 30.11.2009 Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)
Rechtsbehelf
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Entweder schriftlich, durch Einreichung eines elektronischen Dokuments oder zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle.
Schlagwörter
Gänse, Zulassung, Zuchtgeflügel Nutzgeflügel Geflügelunternehmen, Puten, Hühner, Zulassung von Brütereien, Enten, Brüterei
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Die Höhe ergibt sich im Laufe des Verfahrens.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Zulassung bei den zuständigen Stellen muss vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit erfolgen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Veterinärämtern der Landkreise, der Region Hannover und der kreisfreien Städte sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.
Voraussetzungen
Es sind festgelegte Anforderungen an die Einrichtung und Funktionsweise des Betriebes einzuhalten, ein genehmigtes betriebliches Gesundheitskontrollprogramm in Bezug auf bestimmte Krankheiten ist durchzuführen. Betriebe dürfen für eine Zulassung nur Geflügel halten. Außerdem werden die Betriebe regelmäßigen amtlichen Gesundheitskontrollen unterzogen.
Nähere Informationen über die Anforderungen für eine Zulassung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stelle.
Formulare
Aktuell ist die Beantragung der Leistung grundsätzlich nur in papiergebundener Form möglich. Nach Absprache mit der zuständigen Stelle können der Antrag und eventuell weitere erforderliche Dokumente gegebenenfalls auch elektronisch eingereicht werden.
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Nachweise und Unterlagen Sie erbringen müssen.
Verfahrensablauf
- Antragstellung bei der zuständigen Stelle.
- Gegebenenfalls im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Vor-Ort-Kontrolle
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Abs. 1 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
Richtlinie 2009/158/EG des Rates vom 30.11.2009
§ 15 Abs. 1 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) Richtlinie 2009/158/EG des Rates vom 30.11.2009 Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)
Rechtsbehelf
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Entweder schriftlich, durch Einreichung eines elektronischen Dokuments oder zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle.