Antrag Kfz Zulassung mit Vollmacht und SEPA

Herunterladen

Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist entsprechend der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO möglich für

  • Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination),
  • sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) und
  • Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung(StVO) hat.

Der Anhänger muss für die Eintragung die technischen Voraussetzungen erfüllen.

Im Falle der erstmaligen Zulassung eines fabrikneuen Anhängers ist es erforderlich, dass die technische Geeignetheit aus dem Certificate of Conformity („EG-Übereinstimmungsbescheinigung“, Ziffer 52) vom Hersteller hervorgeht. Alternativ kann der Hersteller die Eignung in einem Schreiben bestätigen.

Im Falle einer nachträglichen Berichtigung der Fahrzeugpapiere eines bereits zugelassenen Anhängers ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die Voraussetzungen der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO vorliegen.

Falls Sie für eine andere Person die Änderung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht (siehe Downloads) und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Fax
04471 85697
Telefon
04471 15-0