Dienstleistung
Abschrift bei Verlust der Teilnahmebescheinigung einer Infektionsschutzbelehrung
Bei Verlust der Bescheinigung kann vom ausstellenden Gesundheitsamt eine Zweitschrift angefertigt werden, wenn die Belehrung nicht älter als 10 Jahre ist. Eine erneute Belehrung ist somit nicht notwendig.
Für die Zweitschrift fallen 8,60 EUR Gebühr an.
Eine Zweitschrift kann online hier beantragt werden. Nachdem der Online-Antrag gestellt und die bargeldlose Bezahlung erfolgt ist, wird die Zweitschrift postalisch zugestellt.
Sie kann auch persönlich beim Gesundheitsamt abgeholt werden, hierfür ist eine telefonische Terminvereinbarung notwendig.
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Für die Zweitschrift fallen 8,60 EUR Gebühr an.
Verfahrensablauf
Ab sofort können Sie eine Belehrungsabschrift auch online beantragen und bezahlen. Die Abschrift wird Ihnen per Post zugesandt.
Dafür verwenden wir einen elektronischen Antragsassistenten, der Sie ganz einfach durch die Bearbeitung führt.
Am Ende des Antragsvorgangs haben Sie die Möglichkeit, die Abschrift direkt per Online-Bezahlverfahren (Giropay/Paypal/Visa/Mastercard oder Paydirect) zu zahlen.
Sobald der Bezahlvorgang abgeschlossen ist, wird das Gesundheitsamt über Ihren Antrag informiert.
Sollten Sie Fragen haben, dann berät Sie das Gesundheitsamt des Landkreises Cloppenburg sehr gerne unter der Rufnummer 04471 15 281.
Schlagwörter
Abschrift, Infektionsschutz, Belehrung
Für die Zweitschrift fallen 8,60 EUR Gebühr an.
Ab sofort können Sie eine Belehrungsabschrift auch online beantragen und bezahlen. Die Abschrift wird Ihnen per Post zugesandt.
Dafür verwenden wir einen elektronischen Antragsassistenten, der Sie ganz einfach durch die Bearbeitung führt.
Am Ende des Antragsvorgangs haben Sie die Möglichkeit, die Abschrift direkt per Online-Bezahlverfahren (Giropay/Paypal/Visa/Mastercard oder Paydirect) zu zahlen.
Sobald der Bezahlvorgang abgeschlossen ist, wird das Gesundheitsamt über Ihren Antrag informiert.
Sollten Sie Fragen haben, dann berät Sie das Gesundheitsamt des Landkreises Cloppenburg sehr gerne unter der Rufnummer 04471 15 281.